Sachkundeausweis Rodentizide ab 2026
Ab 1. Jänner 2026 gilt: Landwirt:
innen, die im Betrieb Biozidprodukte
mit rodentiziden,
antikoagulanten Wirkstoffen
gegen Ratten und Mäuse einsetzen
oder kaufen, benötigen
einen eigenen Sachkundenachweis
Rodentizide. Der bisherige
Pflanzenschutz-Sachkundeausweis
reicht dafür
nicht mehr aus, da es sich um
Biozide handelt, die besonderen
Regeln unterliegen.
Warum sind diese Mittel so gefährlich?
Rodentizide enthalten meist
blutgerinnungshemmende
Wirkstoffe (Antikoagulanzien),
die bereits in geringer Konzentration
fortpflanzungsschädigend,
organotoxisch und
schwer abbaubar sind. Deshalb
ist ihr Einsatz streng geregelt
und nur bei fehlenden Alternativen
weiterhin erlaubt.
Wie erhält man den Ausweis?
Der Nachweis wird in Form
eines Onlinekurses beim LFI
oder der AGES erworben. Inhalte
sind rechtliche Grundlagen,
Biologie von Schadnagern, integrierte
Bekämpfungsstrategien,
Kennzeichnungsvorschriften
sowie Maßnahmen
bei Unfällen. Der Kurs schließt
mit einer Wissensüberprüfung
ab.
Was gilt als Ausweis?
Nach bestandener Prüfung
erhalten Teilnehmende den
Sachkundenachweis im A4-
Format. Dieser ist 6 Jahre gültig
und nur gemeinsam mit einem
amtlichen Lichtbildausweis
verwendbar. Bei Kontrollen
muss er auf Verlangen vorgezeigt
werden.
Was passiert mit Restbeständen?
Rodentizide, die vor 2026 gekauft
wurden, dürfen nach diesem
Zeitpunkt nur mehr von
sachkundigen Personen mit
gültigem Ausweis eingesetzt
werden.
Weitere Informationen, Anmeldung
und Kurszugang finden
Sie unter: