Sonderrichtlinie Zuckerrübe 2024
Die Antragstellung für die Förderung zum Versetzen von Pheromonfallen ist von 29. April 2024 bis 31. Mai 2024 über eAMA möglich.
Von Seiten der öffentlichen Hand (Bund und Länder) wird heuer wiederum die Unterstützungsmaßnahme für das Versetzen von Pheromonfallen angeboten. Die Fördermaßnahme wird in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Burgenland, Steiermark und Kärnten angeboten. Diese Maßnahme zur Eindämmung der Rüsselkäferpopulation wurde im Jahr 2023 österreichweit von rund 600 Betrieben mit einer Fläche von 5.300 Hektar beansprucht, auf denen knapp 86.000 Pheromonfallen versetzt wurden
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung beträgt 150 Euro pro Hektar. Die Gewährung der Förderung erfolgt unter den Voraussetzungen der de-minimis-Verordnung (EU) Nr. 1408/2013.
Eckpunkte der Unterstützungsmaßnahme
Prämienfähig sind Feldstücke bzw. Schläge, die im Jahr 2024 mit Zuckerrübe bestellt werden. Die Mindestteilnahmefläche an der Maßnahme beträgt 1 ha Zuckerrübe. Es können auch einzelne Feldstücke/Schläge eines Betriebes beantragt werden, sofern die Mindestteilnahmefläche erreicht wird. Es ist eine Mindestanzahl von 15 Pheromonfallen pro Hektar anzulegen.
Durchzuführende Dokumentationen
Nachweise über den Bezug der Pheromonfallen. Schlagbezogene Angaben betreffend Datum des Versetzens und des Entfernens der Fallen sowie wieviele Fallen je Schlag versetzt wurden. Die Verwendeten Pheromonfallen sind bis zum Ende des Rübenjahres aufzubewahren und im Falle einer Kontrolle vorzuweisen. Zusätzlich ist eine Fotodokumentation (z.B. Handyfoto) anzuraten.
Zur Dokumentation der gesetzten Maßnahmen ist das Formular laut Download zu verwenden, in welchem in kompakter Form die notwendigen Aufzeichnungen eingetragen werden können.