SVS-Gesundheitsaktion 2024 “Gemeinsam lächeln“
Gesunde Zähne sind nicht nur schön anzusehen. Sie sind auch wichtig für die allgemeine Gesundheit, für Wohlbefinden und Lebensqualität. Denn wer regelmäßig zum Zahnarzt geht, beugt langwierigen und kostenintensiven Behandlungen vor. Als Gesundheitsversicherung hat die SVS ein großes Ziel: Kunden zu einem gesunden Lebensstil zu motivieren und Erkrankungen präventiv vorzubeugen. Umfangreiche Initiativen und ein attraktives Anreizsystem sollen Eigeninitiative, Eigenverantwortung und Gesundheitskompetenz stärken. Etablierte Angebote wie der SVS Gesundheitshunderter, der Gesundheits-Check Junior oder der SVS Sicherheitshunderter unterstreichen dieses Engagement.
Zahngesundheit im Fokus
Um den Vorsorgegedanken weiter zu fördern, setzt die SVS auf jährliche Schwerpunktaktionen und “belohnt“ diejenigen, die Verantwortung für ihre Gesundheit übernehmen. In Fortführung dieser Tradition wurde 2024 die Gesundheitsaktion “Gemeinsam lächeln“ gestartet. Dabei erhalten alle SVS-Kunden, die im Jahr 2024 zum Zahnarzt gehen, einmalig einen Bonus in Höhe von 100 Euro. Die Initiative soll SVS Kunden zu regelmäßigen zahnärztliche Kontrollen motivieren und so den Wandel zu einer effektiven Vorsorge im zahnmedizinischen Bereich vorantreiben. Den Bonus von 100 Euro für den Besuch beim Zahnarzt können alle Kunden, die 2024 bei der SVS krankenversichert sind und eine zahnärztliche Leistung in Anspruch nehmen, erhalten - einmal für sich selbst und einmal für jeden anspruchsberechtigten Angehörigen. Um mitzumachen, melden sich Versicherte ganz einfach über svsGO, die digitalen Services der SVS, für die Aktion an.
Anmelden über svsGO
Mit der ID Austria in das svsGO Kundenportal einloggen - Teilnahme “Gemeinsam lächeln“ bestätigen - svsGO Nachrichten aktivieren und Bankverbindung angeben Nach dem Zahnarztbesuch wird der Bonus automatisch und ohne Antrag auf das Konto, das bei der Anmeldung angegeben wurde, ausbezahlt. Eine Anmeldung ist auch nach absolviertem Zahnarztbesuch möglich. Als Basis für die Auszahlung dient die e-card, die beim Zahnarzt gesteckt, bzw. die eingereichte Honorarnote des Wahl- oder Privatzahnarztes, die durch die SVS abgerechnet wird.
Alle Infos unter svs.at/gemeinsamlaecheln.
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Kontakt zum Thema:
Sozialversicherung der Selbständigen
Internet: svs.at/kontakt
Tel.-Nr.: 050 808 808
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svsGO: Der schnellste Draht zur Sozialversicherung der Selbständigen
Wege, Wartezeit und Nerven sparen: Mit svsGO, den digitalen Services der SVS, können Selbständige ihre Sozialversicherungsanliegen bequem, sicher und schnell erledigen. Damit bleibt Kunden der SVS mehr Zeit für die wichtigen Dinge im Leben: ihren Betrieb, ihre Familie, ihre Freizeit! Einzige Voraussetzung für die Nutzung ist die ID Austria.
Einfach, jederzeit und überall
Tipp: Das Serviceangebot wird laufend erweitert. Es steht im svsGO Portal über die SVS Website oder mit der svsGO App auch unterwegs am Smartphone zur Verfügung.
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