Krankenschutz in den Ferien und auf Reisen
Viele von uns haben in den nächsten Wochen eine Reise geplant. Auch viele Schüler nutzen die Ferien, um fernab von zu Hause neue Erfahrungen zu sammeln. Für andere wiederum endet die Schule und sie wechseln ins Berufsleben oder beginnen ein Studium. Wichtig bei all diesen Unternehmungen ist ein verlässlicher Krankenversicherungsschutz.
Mit e-card Schutz in vielen Ländern
Mit der e-card im Gepäck sind SVS-Versicherte und ihre mitversicherten Angehörigen im Urlaub in vielen Ländern Europas gut geschützt.
Wer seinen Urlaub in Österreich verbringt, kann die Behandlung im Krankheitsfall auch am Urlaubsort gewohnt „wie zu Hause“ mit der e-card in Anspruch nehmen. Wer ins europäische Ausland fährt, wird in fast allen Ländern in öffentlichen Spitälern und bei Vertragsärzten auf Kosten der Krankenversicherung behandelt. Was Sie dafür brauchen, ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), die sich auf der Rückseite der e-card befindet. Sie sichert im gesamten EU- und EWR-Raum, in der Schweiz, Großbritannien und Nordmazedonien die medizinische Versorgung. Sie gilt auch in Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina. Allerdings braucht man in diesen Ländern für die Behandlung eine gültige Anspruchsbescheinigung, die die örtliche Krankenkasse nach Vorlage der EKVK ausstellt. Ähnliches gilt für die Türkei, jedoch wird statt der EKVK ein Urlaubskrankenschein benötigt.
Sie in ein Land, mit dem kein Abkommen besteht, sind die Behandlungskosten zunächst immer selbst zu bezahlen. Die Rechnung kann dann bei der SVS zur Vergütung nach österreichischen Tarifen eingereicht werden. Unser Tipp: Wer sein Urlaubsbudget nicht zusätzlich belasten möchte, sollte auf Nummer sicher gehen und eine private Reise- und Urlaubskrankenversicherung abschließen.
Wer seinen Urlaub in Österreich verbringt, kann die Behandlung im Krankheitsfall auch am Urlaubsort gewohnt „wie zu Hause“ mit der e-card in Anspruch nehmen. Wer ins europäische Ausland fährt, wird in fast allen Ländern in öffentlichen Spitälern und bei Vertragsärzten auf Kosten der Krankenversicherung behandelt. Was Sie dafür brauchen, ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), die sich auf der Rückseite der e-card befindet. Sie sichert im gesamten EU- und EWR-Raum, in der Schweiz, Großbritannien und Nordmazedonien die medizinische Versorgung. Sie gilt auch in Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina. Allerdings braucht man in diesen Ländern für die Behandlung eine gültige Anspruchsbescheinigung, die die örtliche Krankenkasse nach Vorlage der EKVK ausstellt. Ähnliches gilt für die Türkei, jedoch wird statt der EKVK ein Urlaubskrankenschein benötigt.
Sie in ein Land, mit dem kein Abkommen besteht, sind die Behandlungskosten zunächst immer selbst zu bezahlen. Die Rechnung kann dann bei der SVS zur Vergütung nach österreichischen Tarifen eingereicht werden. Unser Tipp: Wer sein Urlaubsbudget nicht zusätzlich belasten möchte, sollte auf Nummer sicher gehen und eine private Reise- und Urlaubskrankenversicherung abschließen.
Mitversicherung nach Schulende
Mit der Matura endet für viele Schüler die Ausbildung und somit auch die Mitversicherung bei den Eltern. Aber keine Sorge: Auch über das 18. Lebensjahr hinaus können Schüler und Studenten mitversichert werden. Wird Familienbeihilfe bezogen, verlängert sich die Mitversicherung automatisch. Ansonsten ist die Mitversicherung bei Vorlage einer aktuellen Schulbesuchsbestätigung oder eines Studienerfolgsnachweises bis zum 27. Lebensjahr möglich. Auch wenn nach dem Schulabschluss nicht gleich eine passende Arbeitsstelle gefunden wird, kann die Mitversicherung bei der SVS um bis zu zwei Jahre verlängert werden.
Praktikum oder Ferialjob
Wer im Rahmen eines Praktikums oder eines Ferialjobs ein Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze (518,44 Euro monatlich) erhält, ist vom Dienstgeber bei der ÖGK anzumelden und somit während dieser Zeit selbst in der Kranken- und auch Pensionsversicherung versichert. Kinder, die im Rahmen einer land- und forstwirtschaftlichen Ausbildung im elterlichen Betrieb ein Pflichtpraktikum - eine sogenannte Heimpraxis - machen, sind bei der SVS als hauptberuflich beschäftigte Angehörige anzumelden. Sie sind sodann gemäß BSVG kranken- und pensionsversichert.
Ob und inwieweit ein Krankenversicherungsschutz bei einem Praktikum im Ausland gegeben ist, hängt immer vom konkreten Fall und den Regelungen des jeweiligen Landes ab. Allenfalls ist eine private Krankenversicherung zu erwägen, um nicht selbst für hohe Behandlungskosten aufkommen zu müssen.
Wichtiger Hinweis: Ist das Kind aufgrund eines Ferialjobs oder Praktikums vorübergehend eigenständig versichert und danach wieder in der Schule oder an der Uni, so müssen Selbständige ihr Kind, sofern keine Familienbeihilfe mehr bezogen wird, erneut bei der SVS zur Mitversicherung anmelden.
Ob und inwieweit ein Krankenversicherungsschutz bei einem Praktikum im Ausland gegeben ist, hängt immer vom konkreten Fall und den Regelungen des jeweiligen Landes ab. Allenfalls ist eine private Krankenversicherung zu erwägen, um nicht selbst für hohe Behandlungskosten aufkommen zu müssen.
Wichtiger Hinweis: Ist das Kind aufgrund eines Ferialjobs oder Praktikums vorübergehend eigenständig versichert und danach wieder in der Schule oder an der Uni, so müssen Selbständige ihr Kind, sofern keine Familienbeihilfe mehr bezogen wird, erneut bei der SVS zur Mitversicherung anmelden.
Kontakt zum Thema:
Sozialversicherung der Selbständigen
Internet: svs.at/kontakt
Tel.-Nr.: 050 808 808
Internet: svs.at/kontakt
Tel.-Nr.: 050 808 808