Update zu den aktuellen Einreisebestimmungen
Mit der letzten Novelle sind die Einreise per Land- und Luftweg zusammengeführt.
Grundsätzlich gibt es weiterhin die Auflage des Attestes bzw. wenn dieses nicht vorhanden ist, 14 Tage Quarantäne und die Möglichkeit des Abbruches der Quarantäne durch einen Test. Davon ausgenommen sind eine Reihe von Ländern mit spezifischen Bedingungen oder Gründe.
Im Bereich der COVID-19-Lockerungsverordnung sind mit 14.6. einige Erleichterungen gesetzt worden. Insbesondere hinsichtlich Kundenbereichen im Freien (Erdbeerfeld) wird nun dezidiert auf eine mechanische Schutzvorrichtung bei der Einhaltung des Abstandes von 1m verzichtet.
Im Rahmen der beruflichen Tätigkeiten (Feld- und Erntearbeit) wird mit sonstigen Maßnahmen technischer oder organisatorischer Natur ergänzt, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.
Die aktuellen VO und Anlagen sind in den Dokumenten per Download hinterlegt.
Im Bereich der COVID-19-Lockerungsverordnung sind mit 14.6. einige Erleichterungen gesetzt worden. Insbesondere hinsichtlich Kundenbereichen im Freien (Erdbeerfeld) wird nun dezidiert auf eine mechanische Schutzvorrichtung bei der Einhaltung des Abstandes von 1m verzichtet.
Im Rahmen der beruflichen Tätigkeiten (Feld- und Erntearbeit) wird mit sonstigen Maßnahmen technischer oder organisatorischer Natur ergänzt, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.
Die aktuellen VO und Anlagen sind in den Dokumenten per Download hinterlegt.