Vereinfachung der Routengenehmigung
Die Antragstellung zur Routengenehmigung
in Wien ist
sehr komplex und derzeit mit
kurzen Ausstellzeiten (max. drei
Monate) geregelt. Die Landwirtschaftskammer
Wien, führend
unter der Vizepräsidentin
Irene Maria Trunner und den
beiden Ackerbaufunktionären
Dipl.-Ing. Bernhard Schabbauer
und Dipl.-Ing. Markus
Sandbichler arbeiten derzeit
mit großen Einsatz an erheblichen
Verwaltungsvereinfachungen
und Verbesserungen
für die betroffenen Landwirt:
innen. Sobald Fahrzeuge
gewisse Mindestgrößen (Breite,
Höhe, Länge) und Gewichtsgrenzen
überschreiten, dürfen
diese nur mit behördlicher Bewilligung
des Landeshauptmannes
durchgeführt werden.
Mit Erlangen dieser Routengenehmigung
dürfen die bewilligten
Straßenzüge bei Einhaltung
aller gemäß STVO kundgemachten
Verkehrsbeschränkungen
(z.B.: Gewichtsbeschränkungen),
befahren werden.
Dies betrifft in Wien vorrangig
Mähdrescher, Rübenvollernter
oder überbreite Traktoren, Zugmaschinen
oder Arbeitsgeräte.
Die Bewilligungen und insbesonders
deren Laufzeiten sind
in den Bundesländern unterschiedlich
geregelt. In Wien werden
derzeit aufgrund des SOTRA
Erlasses Bewilligungen nur bis
zu drei Monaten erteilt. Infolge
der zahlreichen Einbauten (Kanäle,
Leitungsschächte…) darf
in Wien beispielsweise die maximale
Einzelachslast von 12 Tonnen
nicht überschritten werden.
Haftung & Versicherung
Bei etwaigen Unfällen mit
Fahrzeugen ohne die erforderliche
Routenbewilligung kann
es auch zu haftungsrechtliche
Fragen und versicherungsrechtlichen
Probleme kommen, da
die Versicherungen den entstandenen
Schaden oft nicht abdecken.
In Zukunft ist auch vermehrt
mit Kontrollen zu rechnen,
ob die erforderliche Zulassungsbescheinigung
erteilt wurde.
Zonierungsplänen
Derzeit findet ein reger Austausch
zwischen der LK Wien
mit der zuständigen MA 29,
Fachbereich Sondertransporte
statt. Geplant ist die Erstellung
von Zonierungsplänen,
um zukünftig formelle und logistische Erleichterungen bei
der Antragstellung zur Routenbewilligung
zu schaffen. Dabei
handelt es sich um ausgewiesene
Gebiete, auf deren landwirtschaftlich
genutzten Flächen
der Einsatz von breiten und
schweren Arbeitsmaschinen erforderlich
ist. Im Falle der Beantragung
einer Routengenehmigung
muss der Antragsteller
dann lediglich die zu bewirtschaftende
Zone, und nicht in
einem komplexen Verfahren
sämtliche Straßenzüge angeben.
Die Erstellung der Zonenpläne
ist sehr komplex, da Brücken,
Bauwerke, öffentlicher Nahverkehr,
Gleise, Verkehrszeichen
usw. im Plandokument (in der
Zone) ausreichend berücksichtigt
werden müssen. Hier gebührt
großer Dank an KR DI
Markus Sandbichler, der hier
seine Fachkenntnisse und viel
Arbeitszeit zum Wohle seiner
Berufskolleg:innen einbringt.
Die erstellten Zonenpläne müssen
vor Ort dann durch die Behörde
noch abgenommen werden
(Prüfung der Schleppkurfen
usw.). Der ambitionierte Zeitplan
sieht die Erstellung der Zonenpläne
und Freigabe durch die Behörde
rechtzeitig zur Kulturperiode
vor, um eine vereinfachte
Antragstellung mit einer Laufzeit
von einem Jahr zu ermöglichen.