Verpflichtende Bodenuntersuchungen ÖPUL
Im Bundesland Wien nehmen
eine Vielzahl der Wiener
Ackerbaubetriebe an den
ÖPUL 2023 Maßnahmen “Vorbeugender
Grundwasserschutz
- Acker“ sowie „Humusaufbau
und Erosionsschutz in Wien“
teil. Bei Teilnahme an einer
bzw. beider Maßnahmen ist
der Nachweis von Bodenuntersuchungsergebnissen,
welche
durch ein akkreditiertes Labor
ausgewertet wurden, verpflichtend.
Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker
Die Gebietskulisse “Vorbeugender
Grundwasserschutz
- Acker“ kann im eAMA im
INVEKOS-GIS mittels dem Legendeneintrag
“Gebietsabgrenzungen/
Grundwasserschutz
Acker“ sichtbar gestellt
bzw. im Anhang G der ÖPUL
2023 Sonderrichtlinie eingesehen
werden.
Betriebe, die an der Maßnahme
teilnehmen, müssen
bis spätestens 31. Dezember
2026 pro angefangene 5 ha
Ackerfläche in der Gebietskulisse
mindestens eine Bodenprobe
ziehen. Die Bodenproben
müssen bis spätestens 31.
Dezember 2026 bei einem akkreditierten
Labor zur Analyse
eingelangt sein. Ausgangsbasis
für die Berechnung der Anzahl
benötigter Bodenproben sind
die Ackerflächen des Betriebes
gemäß Beantragung im Mehrfachantrag
2026.
Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien
Die Gebietskulisse „Humusaufbau
und Erosionsschutz
in Wien“ entspricht jener des
Vorbeugenden Grundwasserschutzes.
Teilnahmefähig hierbei
sind jedoch nur Flächen die
in der Gebietskulisse des Bundeslandes
Wien liegen. Teilnehmende
Betriebe müssen
bis spätestens 31. Dezember
2026 doppelt so viele Bodenproben
wie bei der Hauptmaßnahme
“Vorbeugender Grundwasserschutz
- Acker“ untersuchen
lassen (d.h. mindestens
2 Proben je angefangener 5 ha
Ackerfläche, sowie entsprechend
räumlicher und zeitlicher
Projektvorgaben durch
die beauftragende Stelle AGES).
Anrechenbare Bodenproben
Anrechenbar sind Bodenproben,
die ab dem 1. Jänner
2022 gezogen und von einem
akkreditierten Labor untersucht
wurden. Eine Bodenprobe
kann nur einmal und nur jenem
Betrieb zugerechnet werden,
der die untersuchte Fläche
im betroffenen Jahr beantragt
hat. Die Weitergabe einer
Bodenuntersuchung gemeinsam
mit der Fläche an einen
anderen Betrieb ist daher nicht
möglich. Für den abgebenden
Betrieb kann die Probe jedoch
angerechnet werden. Der übernehmende
Betrieb muss gegebenenfalls
eine neuerliche Untersuchung
vornehmen lassen,
um die erforderliche Probenanzahl
zu erreichen.
Die Erfüllung der Förderverpflichtung
bei den zwei betroffenen
ÖPUL-Maßnahmen wird
von der AMA mittels Verwaltungskontrolle
überprüft werden.
Ziehen von Bodenproben
Je ausgewählter Fläche sollten
mindestens 25 Einzelproben
gezogen werden. Es können
Bodenstecher, Schlagbohrer
oder Spaten verwendet werden.
Die Einzelproben werden
in einem sauberen Gefäß (z.B.
Plastikkübel) gesammelt und
gut durchmischt. Aus dieser
Durchschnittsprobe ist die im
Labor benötigte Menge von
mindestens 500 Gramm feldfrischen
Bodens zu entnehmen.
Die Entnahmetiefe sollte
im Ackerbau im Bereich von 0
– 20 Zentimeter liegen.
Zu untersuchende Parameter
Die Bodenuntersuchungen
sind entsprechend den Richtlinien
für die sachgerechte Düngung
oder der EUF-Methode
hinsichtlich des Stickstoff-,
Phosphor- und Kalium-Gehaltes
sowie des pH-Wertes und
des Humusgehaltes durchzuführen.
Bei Stickstoff hat die
Untersuchung den nachlieferbaren
oder den Gehalt an mineralischem
Stickstoff zu umfassen.
Akkreditierte Labore
Als akkreditiertes Labor gelten
jene Labore, die eine Zertifizierung
gemäß den Normen
für die betroffenen Parameter
vorweisen können. Nachfolgend
eine Übersicht mit den
aktuell bekannten akkreditierten
Laboren:
- AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH)
- AGRANA Zucker GmbH
- Agrolab Agrarzentrum GmbH
- Amt der Kärntner Landesregierung
- Amt der Steiermärkischen Landesregierung
- cewe GmbH
- Kalb Analytik (für Bodenproben im Rahmen der Maßnahme “Humuserhalt und
Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland“)
Erfassung der Bodenproben
Die Eingabe der Ergebnisse
von Bodenproben erfolgt in
der dafür vorgesehenen Erfassungsmaske.
Eine Auflistung
von bereits erfassten Bodenproben
kann pro Förderjahr
aufgerufen werden. Neue Bodenproben
können entweder
manuell im Fenster „Bodenproben
Details“ erfasst werden
oder mittels einer CSV-Datei
hochgeladen werden. Hierbei
empfiehlt es sich die vom Labor
in digitaler Form bereitgestellte
Bodenprobe zu verwenden.
Eine Detail-Anleitung zur
Erfassung und zu den Anzeigedetails
ist im Benutzerhandbuch
INVEKOS-GIS auf der
Homepage der AMA zu finden.
Kontakt
-
Ing. Philipp Prock
Gumpendorfer Straße 15
1060 Wien
philipp.prock@lk-wien.at
T 01/587 95 28 - 24
M 0664/60 259 111 24
F 01/587 95 28 - 21