Vogelgrippe: Ganz Österreich als Gebiet mit erhöhtem Risiko eingestuft
Das für Tierschutz verantwortliche Sozial- und Gesundheitsministerium verschärft die Maßnahmen gegen die Vogelgrippe. In vier Betrieben in Ober- und Niederösterreich wurden bereits Fälle festgestellt. Auch die Zahl der Fälle bei Wildvögeln wächst. Um die Ausbreitung einzudämmen, wird nun ganz Österreich zum Gebiet mit erhöhtem Risiko erklärt. Für Geflügelhalter:innen gelten strengere Sicherheitsmaßnahmen: Unter anderem ist die Fütterung von Tieren im Freien nicht mehr gestattet. Zudem muss der Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln durch technische Vorrichtungen verhindert werden. 25 Bezirke in Nieder- und Oberösterreich, der Steiermark, Salzburg, Kärnten und im Burgenland werden zudem als Gebiete mit einem stark erhöhten Risiko eingestuft. Hier gilt für Betriebe mit mehr als 50 Tieren Stallpflicht. Die Vogelgesundheitsverordnung wurde heute veröffentlicht und tritt um Mitternacht in Kraft.
In Europa werden jedes Jahr im Frühjahr und Herbst vermehrt Ausbrüche der Aviären Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) beobachtet. Das Virus kann sehr leicht von infizierten Wildvögeln oder ihrem Kot auch auf Hausgeflügel übertragen werden. Es ist hochansteckend. Die Erkrankung verläuft bei Geflügel meist tödlich.
In den vergangenen Wochen wurde die Vogelgrippe in mehreren Regionen Österreichs bei Wildvögeln nachgewiesen. Auch vier Geflügelbetriebe in Ober- und Niederösterreich mit rund 200.000 Tieren sind bereits betroffen. Um diese Betriebe wurde eine Sperrzone errichtet: Geflügelhaltungen in diesen Regionen werden von Amtstierärzt:innen kontrolliert. Geflügel und deren Erzeugnisse dürfen nur unter Auflagen aus der Sperrzone gebracht werden.
In den vergangenen Wochen wurde die Vogelgrippe in mehreren Regionen Österreichs bei Wildvögeln nachgewiesen. Auch vier Geflügelbetriebe in Ober- und Niederösterreich mit rund 200.000 Tieren sind bereits betroffen. Um diese Betriebe wurde eine Sperrzone errichtet: Geflügelhaltungen in diesen Regionen werden von Amtstierärzt:innen kontrolliert. Geflügel und deren Erzeugnisse dürfen nur unter Auflagen aus der Sperrzone gebracht werden.
Strengere Sicherheitsmaßnahmen für ganz Österreich
Aufgrund der aktuellen Situation stuft das Gesundheitsministerium ganz Österreich als Gebiet mit einem erhöhten Risiko ein. Damit gelten für Geflügelhalter:innen ab Mitternacht strengere Sicherheitsmaßnahmen: Sie müssen den Kontakt zwischen ihren Tieren und Wildvögeln bestmöglich durch Vorrichtungen (Netze und Dächer) verhindern. Die Fütterung und Tränkung der Tiere darf zudem nur mehr im Stall oder in einem Unterstand erfolgen. Es darf kein Wasser aus Sammelbecken verwendet werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Enten und Gänse müssen von anderem Geflügel getrennt gehalten werden.
Alle Halter:innen von Geflügel werden zudem aufgefordert, besonders auf die Biosicherheit zu achten. Dazu zählen etwa eine eigene Stallkleidung, Händehygiene und Maßnahmen zur Bekämpfung von Nagetieren in den Haltungen.
Für tot aufgefundene Wasservögel wie Schwäne und Enten sowie Greifvögel besteht eine Meldepflicht. Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde bzw. die Amtstierärzt:innen müssen informiert werden. Sie veranlassen dann die Bergung und Untersuchung der toten Tiere. Passant:innen sollen die Tiere nicht berühren und am Fundort belassen.
Alle Halter:innen von Geflügel werden zudem aufgefordert, besonders auf die Biosicherheit zu achten. Dazu zählen etwa eine eigene Stallkleidung, Händehygiene und Maßnahmen zur Bekämpfung von Nagetieren in den Haltungen.
Für tot aufgefundene Wasservögel wie Schwäne und Enten sowie Greifvögel besteht eine Meldepflicht. Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde bzw. die Amtstierärzt:innen müssen informiert werden. Sie veranlassen dann die Bergung und Untersuchung der toten Tiere. Passant:innen sollen die Tiere nicht berühren und am Fundort belassen.
Stallpflicht in 25 Bezirken
Ein stark erhöhtes Risiko gilt ab Mitternacht in insgesamt 25 Bezirken in sechs Bundesländern. In diesen Regionen gilt zusätzlich bis auf weiteres eine generelle Stallpflicht für Geflügelhalter:innen mit mehr als 50 Tieren. Betriebe mit weniger als 50 Tieren sind von dieser Stallpflicht ausgenommen, sofern eine Trennung von Enten und Gänsen sichergestellt und ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt sind.
Rund um betroffene Geflügelbetriebe werden jeweils auch noch Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet. Dort gilt eine generelle Stallpflicht unabhängig von der Betriebsgröße. Alle Betriebe werden von Amtstierärzt:innen untersucht.
Rund um betroffene Geflügelbetriebe werden jeweils auch noch Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet. Dort gilt eine generelle Stallpflicht unabhängig von der Betriebsgröße. Alle Betriebe werden von Amtstierärzt:innen untersucht.
Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen besonders wichtig
Mit dem Bündel an abgestuften Maßnahmen soll eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe bestmöglich eingedämmt werden. Die weitere Entwicklung wird aufmerksam beobachtet. Dazu steht das Gesundheitsministerium auch weiterhin in engem Austausch mit den Bundesländern. Sofern notwendig, wird das Gebiet mit einem stark erhöhten Risiko erweitert. Eine aktuelle Übersicht über diese Gebiete findet sich unter www.kvg.gv.at.
Bei Menschen sind in Europa bisher keine Erkrankungen mit der Vogelgrippe nachgewiesen worden, meldet das Gesundheitsministerium. Bei sehr engem Kontakt mit infizierten Vögeln (z.B. Arbeiter in Geflügelbetrieben) kann es in seltenen Fällen zu einer Übertragung von Vögeln auf Menschen kommen. Dabei führt die Infektion zu grippeähnlichen Symptomen. Eine Übertragung durch Lebensmittel auf den Menschen kann jedoch ausgeschlossen werden.
Bei Menschen sind in Europa bisher keine Erkrankungen mit der Vogelgrippe nachgewiesen worden, meldet das Gesundheitsministerium. Bei sehr engem Kontakt mit infizierten Vögeln (z.B. Arbeiter in Geflügelbetrieben) kann es in seltenen Fällen zu einer Übertragung von Vögeln auf Menschen kommen. Dabei führt die Infektion zu grippeähnlichen Symptomen. Eine Übertragung durch Lebensmittel auf den Menschen kann jedoch ausgeschlossen werden.