Vorbeugender Grundwasserschutz Acker - Neu im Innviertel ab 2023!
GRUNDWasser 2020 – Aktuelle Situation, Antragsjahr 2020
Das derzeitige Programm Grundwasserschutz auf Ackerflächen (GRUNDWasser 2020) wird für Betriebe, die in der Gebietskulisse gemäß Anhang 8.10.6a der Sonderrichtlinie liegen, angeboten. Das kommende Jahr 2022 wird das letzte Jahr sein. Mit 2023 startet das neue Programm.
Im Jahr 2020 nahmen 1.762 von 3.706 potenziell teilnahmeberechtigten Betrieben am Programm Grundwasser 2020 teil. Das entspricht einer Teilnahmequote von 48 %. Die teilnehmenden Betriebe bewirtschafteten 55.877 ha Ackerfläche im Projektgebiet, was 62 % der teilnahmeberechtigten Ackerfläche von 90.742 ha entspricht.
Die Betrachtung der regionalen Verteilung der Teilnehmenden zeigt überdurchschnittliche Werte für die politischen Bezirke Linz, Perg, Steyr, sowie unterdurchschnittliche Werte für die Bezirke Eferding, Kirchdorf, Wels, Urfahr und Gmunden.
Im Vergleich zum Jahr 2019 nahm die Anzahl der teilnehmenden Betriebe 2020 geringfügig ab. Die Abnahme entspricht dem allgemeinen Rückgang der Zahl landwirtschaftlicher Betriebe, sodass die Teilnahmequote gleichgeblieben ist.
Im Jahr 2020 nahmen 1.762 von 3.706 potenziell teilnahmeberechtigten Betrieben am Programm Grundwasser 2020 teil. Das entspricht einer Teilnahmequote von 48 %. Die teilnehmenden Betriebe bewirtschafteten 55.877 ha Ackerfläche im Projektgebiet, was 62 % der teilnahmeberechtigten Ackerfläche von 90.742 ha entspricht.
Die Betrachtung der regionalen Verteilung der Teilnehmenden zeigt überdurchschnittliche Werte für die politischen Bezirke Linz, Perg, Steyr, sowie unterdurchschnittliche Werte für die Bezirke Eferding, Kirchdorf, Wels, Urfahr und Gmunden.
Im Vergleich zum Jahr 2019 nahm die Anzahl der teilnehmenden Betriebe 2020 geringfügig ab. Die Abnahme entspricht dem allgemeinen Rückgang der Zahl landwirtschaftlicher Betriebe, sodass die Teilnahmequote gleichgeblieben ist.
Erweiterung der Gebietskulisse im neuen Grundwasserprogramm Vorbeugender Grundwasserschutz Acker, ab 2023
Das neue Grundwasserprogramm Vorbeugender Grundwasserschutz Acker wird folgende Ziele verfolgen:
- Verringerung der Treibhausgasemissionen in der landwirtschaftlichen Produktion und im ländlichen Raum
- Verbesserung des Oberflächen- und Grundwasserschutzes
- Qualitative Erhaltung und Verbesserung des Zustandes des Bodens bzw. der Bodenfruchtbarkeit
- Erhalt der Kulturlandschaft und Schutz der Biodiversität durch standortangepasste land- und forstwirtschaftliche Nutzung
Im neuen ÖPUL-Programm Grundwasserschutz Acker wird – vorbehaltlich der Genehmigung – die Gebietskulisse mit Teilen des Innviertels (Grundwasserkörper „Unteres Inntal“) erweitert. Somit werden ab 2023 rund 450 Betriebe mit einer Ackerfläche von 12.508 ha neu an dieser ÖPUL-Maßnahme freiwillig teilnehmen können.
Der Grund der Erweiterung liegt in der Belastung einiger Messstellen in dieser Region mit verschiedenen Pflanzenschutzmitteln (insbesonders die Wirkstoffe Dimethachlor, Terbuthylazin) und Nitrat. Ziel ist es, durch freiwillige Maßnahmen mit entsprechender Abgeltung langfristige Verbesserungen zu erreichen ohne verpflichtende, rechtliche Maßnahmen setzen zu müssen.
Nachfolgende Tabelle beinhaltet die Gemeinden bzw. Katastralgemeinden, die neu in die Gebietskulisse der ÖPUL-Maßnahme Vorbeugender Grundwasserschutz Acker ab 2023 aufgenommen werden (vorbehaltlich der Genehmigung). Es sind die Bezirke Braunau, Ried und Schärding betroffen.
Der Grund der Erweiterung liegt in der Belastung einiger Messstellen in dieser Region mit verschiedenen Pflanzenschutzmitteln (insbesonders die Wirkstoffe Dimethachlor, Terbuthylazin) und Nitrat. Ziel ist es, durch freiwillige Maßnahmen mit entsprechender Abgeltung langfristige Verbesserungen zu erreichen ohne verpflichtende, rechtliche Maßnahmen setzen zu müssen.
Nachfolgende Tabelle beinhaltet die Gemeinden bzw. Katastralgemeinden, die neu in die Gebietskulisse der ÖPUL-Maßnahme Vorbeugender Grundwasserschutz Acker ab 2023 aufgenommen werden (vorbehaltlich der Genehmigung). Es sind die Bezirke Braunau, Ried und Schärding betroffen.
Tabelle 1: Grundwasserkörper „Unteres Inntal“ – Erweiterung der Gebietskulisse im neuen ÖPUL-Vorbeugender Grundwasserschutz Acker ab 2023, vorbehaltlich der Genehmigung (Land OÖ)
Katastralgemeinde | KG Nr | Gemeinde | Bezirk |
St. Georgen an der Mattig | 40220 | Burgkirchen | Br |
Oberspraidt | 40214 | Burgkirchen | Br |
Anzing | 40003 | St. Peter am Hart | Br |
Hagenau | 40008 | St. Peter am Hart | Br |
St. Peter | 40018 | St. Peter am Hart | Br |
Amberg | 40002 | Mining | Br |
Mining | 40010 | Mining | Br |
Gundholding | 40007 | Mining | Br |
Leithen | 40211 | Weng im Innkreis | Br |
Weng | 40227 | Weng im Innkreis | Br |
Weyrading | 40228 | Altheim | Br |
Altheim | 40201 | Altheim | Br |
Stern | 40224 | Altheim | Br |
Mühlheim | 46020 | Mühlheim | Ri |
Kirchdorf am Inn | 46016 | Kirchdorf am Inn | Ri |
Katzenberg | 46015 | Kirchdorf am Inn | Ri |
Geinberg | 46010 | Geinberg | Ri |
Nonsbach | 46023 | St. Georgen bei Obernberg am Inn | Ri |
St. Georgen bei Obernberg am Inn | 46028 | St. Georgen bei Obernberg am Inn | Ri |
Obernberg am Inn | 46024 | Obernberg am Inn | Ri |
Mörschwang | 46019 | Mörschwang | Ri |
Reichersberg | 46027 | Reichersberg | Ri |
Hart | 46014 | Reichersberg | Ri |
Traxlham | 46031 | Reichersberg | Ri |
Antiesenhofen | 46002 | Antiesenhofen | Ri |
Dietrichshofen | 48205 | St. Marienkirchen bei Schärding | Sd |
St. Marienkirchen | 48234 | St. Marienkirchen bei Schärding | Sd |
Suben | 48241 | Suben | Sd |
St. Florian am Inn | 48233 | St. Florian am Inn | Sd |
Neues Grundwasserschutzprogramm ab 2023 – Eckdaten
Nachfolgend erfolgt eine kurze Beschreibung der geplanten Maßnahmeninhalte. Details dazu werden veröffentlicht, sobald die Genehmigung durch die EU erfolgt ist.
Maßnahmeninhalte – Vorbeugender Grundwasserschutz Acker (vorbehaltlich der Ge-nehmigung):
- mind. 2 ha Acker in der Gebietskulisse im ersten Verpflichtungsjahr
- Teilnahme an „Zwischenfruchtanbau“ oder „System Immergrün“ (Verbot Begrünungsvariante 3)
- Aufzeichnungen für Ackerflächen im Gebiet -->Termine beachten!
- Berücksichtigung von Stickstoffüberschüssen aus Vorkulturen (ab 10 kg)
- Bestimmungen zur Bodenbedeckung über den Winter bzw. zur Anlage einer Nachfolgekultur (Vermeidung Schwarzbrache)
- 10 Stunden Weiterbildung, Erstellung Wasserschutzkonzept bis 31.12.2026
- Bodenproben (je 5 ha eine Bodenprobe, bis 31.12.2026)
- Verbot bestimmter Wirkstoffe auf Soja, Mais, Sorghum, Zuckerrübe, Raps – z.B. Terbuthylazin, Metazachlor, Dimethachlor, S-Metolachlor
TOP-UP – Oberösterreich
- Verzicht auf N-haltige Dünger, Klärschlamm, Klärschlammkompost auf Ackerflächen
von 15. 10. - 15. 2. , bei Mais bis 21. 3. des Folgejahres.
Ausnahmen: Mist, Kompost, Ausbringung auf Ackerfutterflächen - Stickstoffgaben, die nach Abzug der Stall- und Lagerverluste mehr als 80 kg Nitrat-N, Ammonium-N oder Carbamid-N je Hektar und Jahr enthalten, sind zu teilen (Ausnahmen bei stab. N-Düngern)
- Verzicht auf die Anlage von Begrünungskulturen gemäß Variante 3 der Maßnahme „Begrünung – Zwischenfrucht“
- chemische Pflanzenschutzmaßnahmen: im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes muss im Vorfeld ein Kontrollgang durchgeführt werden bzw. ist die Warndienstmeldung (www.warndienst.at). zu berücksichtigen und schlagezogen zu dokumentieren.
Tabelle 2: Prämien Vorbeugender Grundwasserschutz Acker ab 2023 (vorbehaltlich der Genehmigung)
Fazit:
Mit der Erweiterung der Gebietskulisse um das „Untere Inntal“ werden in Oberösterreich zukünftig in Summe 103.250 ha Acker boden- und gewässerschonend mit einer entsprechenden Abgeltung aus dem ÖPUL bewirtschaftet werden können. Auch in Niederösterreich wird die Gebietskulisse zum Grundwasserschutz stark erweitert werden.
Ziel muss sein, auch in Zukunft hohe Teilnahmeraten an den ÖPUL-Maßnahmen zu erzielen, damit die Boden- und Gewässerqualität auch nachhaltig erhalten bzw. - dort wo es notwendig ist – verbessert werden kann.
Abschließend noch ein Tipp: Bleiben Sie am Ball und nutzen Sie das vielfältige Beratungs- und Informationsangebot der Abt. Pflanzenbau, Boden.Wasser.Schutz.Beratung und machen Sie Ihren Betrieb jetzt schon ÖPUL-fit - frei nach dem Zitat von Gustav Heinemann „Wer nichts verändern will, wird auch das verlieren, was er bewahren möchte“.
Ziel muss sein, auch in Zukunft hohe Teilnahmeraten an den ÖPUL-Maßnahmen zu erzielen, damit die Boden- und Gewässerqualität auch nachhaltig erhalten bzw. - dort wo es notwendig ist – verbessert werden kann.
Abschließend noch ein Tipp: Bleiben Sie am Ball und nutzen Sie das vielfältige Beratungs- und Informationsangebot der Abt. Pflanzenbau, Boden.Wasser.Schutz.Beratung und machen Sie Ihren Betrieb jetzt schon ÖPUL-fit - frei nach dem Zitat von Gustav Heinemann „Wer nichts verändern will, wird auch das verlieren, was er bewahren möchte“.