Weinmarktordnung Investitionsförderung
Von 1. August bis 30. November kann jährlich im Rahmen der Weinmarktordnung ein Antrag auf Investitionsförderung gestellt werden. Die förderbaren Maßnahmen beschränken sich auf den Bereich der Kellertechnik.
Inhaltlich, dh alle förderbaren Maßnahmen wie aus der letzten Förderperiode bekannt, bleibt gleich. Die Antragstellung erfolgt über eine neue digitale Förderplattform, der Einstieg erfolgt mittels Handy-Signatur über eama.at.
Förderbare Maßnahmen:
Rotweintechnologie, Gärsteuerung und Maischetemperierung, Klärungseinrichtungen, Trubaufbereitung, Flaschenabfüllung, Rebler und Sortiereinrichtungen, Weinpressen, Lagertanks, Mostkonzentration und Verringerung des Alkoholgehalts.
Inhaltlich, dh alle förderbaren Maßnahmen wie aus der letzten Förderperiode bekannt, bleibt gleich. Die Antragstellung erfolgt über eine neue digitale Förderplattform, der Einstieg erfolgt mittels Handy-Signatur über eama.at.
Förderbare Maßnahmen:
Rotweintechnologie, Gärsteuerung und Maischetemperierung, Klärungseinrichtungen, Trubaufbereitung, Flaschenabfüllung, Rebler und Sortiereinrichtungen, Weinpressen, Lagertanks, Mostkonzentration und Verringerung des Alkoholgehalts.
Kontakt
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Dipl.-Ing. Elmar Feigl, MA
Gumpendorfer Straße 15
1060 Wien
elmar.feigl@lk-wien.at
T +43 5 0259 11136
M +43 664 60259 11136
F +43 5 0259 11121