Wichtige Grenzwerte im Bereich der Land- und Forstwirtschaft 2025
Buchführungsgrenze, vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Teilpauschalierung, Vollpauschalierung, Einnahmengrenze für land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten. Wesentliche steuerliche und sozialrechtliche Konsequenzen sowie die zu führenden Aufzeichnungen im Finanz- und Rechnungswesen knüpfen an die jeweilige Rechtsform bzw. Gewinnermittlungsart an. Eine zeitgerechte und treffsichere individuelle Entscheidung ist daher unverzichtbar.
Buchführungsgrenze (sofern keine besondere Rechtsform):
- Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer) > 700.000 Euro (zwei aufeinanderfolgende Kalenderjahre)
- Einheitswertgrenze entfällt
Vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:
- Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer) > 600.000 Euro
- Einheitswertgrenze > 165.000 Euro
Teilpauschalierung:
- Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer) <= 600.000 Euro
- Einheitswertgrenze > 75.000 Euro
Vollpauschalierung:
- Umsatzgrenze netto (d.h. exkl. Umsatzsteuer) <= 600.000 Euro
- Einheitswertgrenze <= 75.000 Euro
- Fläche Weinbau <= 60 Ar Weinbaufläche (isoliert für Weinbau)
- Gartenbau <= 2.000 Euro Endverkaufserlöse
Einnahmengrenze LuF-Nebentätigkeiten:
- Einnahmengrenze brutto (d.h. inkl. Umsatzsteuer) <= 55.000 Euro
Umsatzsteuerpauschalierung (Durchschnittssatzbesteuerung gem. § 22 UStG):
- Umsatzgrenze <= 600.000 Euro