Wiener Bio-Aktionsprogramm 2022+
In enger Zusammenarbeit mit der Stadt Wien ist es der LK Wien gelungen, eine wirklich breite Unterstützung für Bio- Betriebe aller Sparten in Form eines Förderprogramms anzubieten. Die speziellen Bedürfnisse
von Ackerbau, Weinbau, Garten- und Zierpflanzenbau, Obstbau und auch Imkerei wurden berücksichtigt. Nun profitieren Wiener Bio-Betriebe ab sofort von dem im April 2022 beschlossenen Förderprogramm,
das rückwirkend mit 1. Jänner 2022 bis Ende 2027 gilt. Von 2016 bis 2021 gab es bereits eine Wiener Förderung zur Umstellung auf Bio-Produktion. Diese Förderung wird nun als Startförderung für die
Dauer der Umstellungsphase fortgesetzt. Neu hinzu kommen Maßnahmen für Betriebe nach erfolgter Bio-Umstellung zur Förderung der Produktionstechnik, im Bereich der Direktvermarktung sowie im Bereich
der Beratung.
von Ackerbau, Weinbau, Garten- und Zierpflanzenbau, Obstbau und auch Imkerei wurden berücksichtigt. Nun profitieren Wiener Bio-Betriebe ab sofort von dem im April 2022 beschlossenen Förderprogramm,
das rückwirkend mit 1. Jänner 2022 bis Ende 2027 gilt. Von 2016 bis 2021 gab es bereits eine Wiener Förderung zur Umstellung auf Bio-Produktion. Diese Förderung wird nun als Startförderung für die
Dauer der Umstellungsphase fortgesetzt. Neu hinzu kommen Maßnahmen für Betriebe nach erfolgter Bio-Umstellung zur Förderung der Produktionstechnik, im Bereich der Direktvermarktung sowie im Bereich
der Beratung.
Ziele
Ziele dieses Förderprogramms sind insbesondere der Ausbau und die Stärkung der biologischen Landwirtschaft in Wien unter besonderer Beachtung von Biodiversität, Klimaschutz und Klimaanpassung.
Die Landwirtschaftskammer Wien hat in ihrem Strategiepapier „Zukunft Stadtlandwirtschaft Wien 2025“ ein klares Bekenntnis zur biologischen Wirtschaftsweise abgegeben. Eines der drei wichtigsten Handlungsfelder dieser Strategie beschäftigt sich mit der Biologischen Landwirtschaft bzw. der nachhaltigen Forcierung der Bio-Produktion in Wien. In diesem Handlungsfeld wurde ein ambitioniertes Ziel formuliert: „Wien soll
im Bundesländervergleich die Nummer Eins betreffend Bio-Produktion und Vermarktung werden!“
Um dieses Ziel zu erreichen soll mit dem Wiener Bio-Aktionsprogramm 2022+ die Bio-Produktion über alle Produktsparten ausgebaut und Bio-Betriebe in Wien laufend unterstützt werden. Gleichzeitig gilt es, die Nachfrage nach Bio-Produkten zu steigern, um ein ausgeglichenes Verhältnis von Angebot und Nachfrage
zu erzielen. Nur dadurch kann die erhöhte Bio-Produktion am freien Markt nachhaltig erfolgreich sein, ein Preisverfall aufgrund von Übermengen soll jedenfalls vermieden werden.
Die Landwirtschaftskammer Wien hat in ihrem Strategiepapier „Zukunft Stadtlandwirtschaft Wien 2025“ ein klares Bekenntnis zur biologischen Wirtschaftsweise abgegeben. Eines der drei wichtigsten Handlungsfelder dieser Strategie beschäftigt sich mit der Biologischen Landwirtschaft bzw. der nachhaltigen Forcierung der Bio-Produktion in Wien. In diesem Handlungsfeld wurde ein ambitioniertes Ziel formuliert: „Wien soll
im Bundesländervergleich die Nummer Eins betreffend Bio-Produktion und Vermarktung werden!“
Um dieses Ziel zu erreichen soll mit dem Wiener Bio-Aktionsprogramm 2022+ die Bio-Produktion über alle Produktsparten ausgebaut und Bio-Betriebe in Wien laufend unterstützt werden. Gleichzeitig gilt es, die Nachfrage nach Bio-Produkten zu steigern, um ein ausgeglichenes Verhältnis von Angebot und Nachfrage
zu erzielen. Nur dadurch kann die erhöhte Bio-Produktion am freien Markt nachhaltig erfolgreich sein, ein Preisverfall aufgrund von Übermengen soll jedenfalls vermieden werden.
1. Startförderung
Neu gegründete Bio-Betriebe sowie bisher konventionell arbeitende landwirtschaftliche Betriebe, die sich für eine biologische Wirtschaftsweise entscheiden (Umsteigerbetriebe), erhalten während der Umstellungsphase eine Startprämie. Die Startprämie beträgt max. € 15.000 bei einem nachgewiesenen Arbeitsbedarf von 1 bAK (betriebseigene Arbeitskraft = 2.000 AKh) im Zieljahr, dh. im Jahr der abgeschlossenen Umstellung. Zwischen 0,5 bAK und 1 bAK wird max. die halbe Prämie ausbezahlt. Fördernehmer*innen müssen einen elektronischen Betriebsplan vorlegen und min. 10 Unterrichtseinheiten einer Bio-Beratung und/oder Bio- Weiterbildung nachweisen.
2. Produktionstechnik
Einzelbetrieblicher und/oder gemeinschaftlicher Erwerb folgender Maschinen und Geräte für die biologische Produktion. Bei gemeinschaftlichem Erwerb muss jeder einzelne Betrieb der Gemeinschaft die Fördervoraussetzungen erfüllen.
- Geräte zur biologischen Kulturführung
- Sämaschinen für Mulch- und Direktsaat, Zwischenfruchtanbau
- Präzisionspflanzenschutzgeräte
3. Direktvermarktung
Folgende Investitionen im Bereich Vermarktung:
- Verkaufsautomaten (inklusive Hard- und Software)
- Errichtung von Selbstbedienungsläden (z.B. Container, Einrichtung, inklusive Hard- und Software)
- Click & Collect-System (inkl Hard- und Software)
- Mobile Verkaufs- und Präsentationsstände (z.B. Verkaufswagen ohne Antrieb, Lastenräder, Verkaufsanhänger, Hütten, Messestände, Zelte etc.)
Höhere Förderung als "Stadternte Wien“-Betrieb
Optionale Teilnahme an der Regionalmarke "Stadternte Wien“ und Integration des Logos auf den Fördergegenständen als Anreiz für eine höhere Förderung. Die Teilnahme an der Regionalmarke "Stadternte Wien“ ist für mindestens drei Jahre ab dem Jahr der Antragstellung zu gewährleisten.
Fördersätze: Bis zu 30% der anrechenbaren förderbaren Kosten; maximal € 5.000 / Kalenderjahr. Mit Teilnahme an der Regionalmarke "Stadternte Wien“ bis zu 50% der Kosten; maximal € 7.500 / Kalenderjahr.
Folgende Investitionen im Bereich Marketing:
Mit Teilnahme an der Regionalmarke "Stadternte Wien“ bis zu 30% der Kosten; maximal €2.000 / Kalenderjahr.
Fördersätze: Bis zu 30% der anrechenbaren förderbaren Kosten; maximal € 5.000 / Kalenderjahr. Mit Teilnahme an der Regionalmarke "Stadternte Wien“ bis zu 50% der Kosten; maximal € 7.500 / Kalenderjahr.
Folgende Investitionen im Bereich Marketing:
- Erstmalige Erstellung von Websites und/oder Online-Shops
- Erstellung und Beschaffung von betrieblichen Werbemitteln jeglicher Art (z.B. Werbetafeln, Banner, Schilder, Broschüren, Tragetaschen, Jutebeutel, Grafik, Fotos, Beklebung etc.)
- Teilnehmerbeiträge bei temporären, saisonalen Märkten, Ausstellungen, Festivals und Messen (z.B. Food-Festivals, Erntedankmarkt)
Mit Teilnahme an der Regionalmarke "Stadternte Wien“ bis zu 30% der Kosten; maximal €2.000 / Kalenderjahr.
4. Beratung
Betriebe können eine einzelbetriebliche, standort- und kulturabhängige, objektive und begleitende Beratung am Betrieb in Anspruch nehmen. Klimaschutz, Klimaanpassung und Biodiversität müssen zentrale Inhalte der Beratung sein. Beratungsanbieter*innen müssen bei der LK Wien als Abwicklungsstelle einmalig bestimmte Anerkennungskriterien (z.B. Kompetenz) nachweisen. Die Rechnung der Beratungsanbieter*innen muss Mindestmerkmale wie den eindeutigen Bezug zum Betrieb aufweisen. Sowohl Einzel- als auch Gruppenberatung sind persönlich, telefonisch, schriftlich oder online möglich.
Fördersatz: Bis zu 50% der förderbaren Netto-Kosten; maximal 5.000 Euro / Kalenderjahr. Der maximale Beratungsstundensatz beträgt 100 € netto.
Fördersatz: Bis zu 50% der förderbaren Netto-Kosten; maximal 5.000 Euro / Kalenderjahr. Der maximale Beratungsstundensatz beträgt 100 € netto.
Fördervoraussetzungen
Folgende Fördervoraussetzungen gelten für alle Fördergegenstände:
- Vertrag mit einer Bio-Kontrollstelle (für die Startförderung) bzw. gültiges Bio-Zertifikat nach abgeschlossener Umstellungsphase für alle anderen Maßnahmen.
- Betriebliche Mindestgröße: Landwirtschaftsbetrieb (Ackerbau etc.) mindestens 3 ha landwirtschaftliche Nutzfläche in Wien, Spezialkultur-Betriebe (Weinbau, Gartenbau, Obstbau, etc.) mindestens 0,5 ha Spezialkultur-Fläche in Wien bei Antragstellung.
- Flächenunabhängige Produktionsformen (Imkerei, Pilzzucht etc.) müssen über die minimale Betriebsgröße zur Pflichtversicherung (Unfallversicherung) bei der Sozialversicherung (SVS) verfügen. Bei Imkern wird mit 23 Bienenvölker die Einheitswertgrenze von € 150 zur Pflichtversicherung ausgelöst. Für die Startförderung müssen sie zusätzlich über einen eigenen "Land- und Forstwirtschaftlichen Einheitswert“ verfügen.
- Förderbar sind ausschließlich Fördergegenstände, die in der GAP 2023+ (Ländliches Entwicklungsprogramm) nicht förderbar sind bzw. wo kein Anspruch auf Förderungen geltend gemacht werden kann (z.B. Mindestinvestitionskosten werden nicht erreicht).
Fördernehmer*in
Förderansuchen können von natürlichen und juristischen Personen bzw. Personenvereinigungen sowie Gebietskörperschaften gestellt werden, die einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Betriebsstandort Wien, in einem Mindestausmaß bewirtschaften.
Förderhöhe
Eine Förderung (Prämie oder Zuschuss zu den anrechenbaren förderbaren Kosten) im Rahmen dieses Förderprogrammes kann nur als Einzelförderung gewährt werden. Förderungen nach dieser Förderrichtlinie können der/dem Fördernehmer*in bis zu einer maximalen Höhe von € 20.000 in einem Zeitraum von drei Steuerjahren gewährt werden (De-minimis-Grenze).
Beratung und Förderantrag
Die LK Wien wurde mit der Förderabwicklung beauftragt. Wir sind bemüht, eine effiziente und niederschwellige Abwicklung anzubieten. Förderansuchen für die Startförderung sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss mit der Bio-Kontrollstelle zu stellen und können während des gesamten Jahres laufend eingereicht werden.
Unabhängig davon funktioniert die Abwicklung bei den drei anderen Fördermaßnahmen für bereits zertifizierte Bio-Betriebe. Förderansuchen für die Fördergegenstände Produktionstechnik, Direktvermarktung und Beratung sind nach Abschluss der Fördermaßnahmen zwischen 1. November und 31. Dezember des jeweiligen Jahres vollständig und inklusive aller notwendigen Unterlagen (Rechnungen/Honorarnoten, Zahlungsbelege, Bio-Kontrollvertrag/Bio-Zertifikat etc.) bei der LK Wien einzureichen. Eine Nachreichung von Unterlagen außerhalb des genannten Zeitraums ist nicht möglich.
Die Antragstellung ab 1. November wird über ein Online Tool erfolgen, wo alle Unterlagen sehr einfach hochgeladen werden können.
Näheres zu den Förderrichtlinien finden Sie unter:
https://www.wien.gv.at/umwelt/wasserrecht/agrarwesen/bio-aktionsprogramm-2022-plus.html
Unabhängig davon funktioniert die Abwicklung bei den drei anderen Fördermaßnahmen für bereits zertifizierte Bio-Betriebe. Förderansuchen für die Fördergegenstände Produktionstechnik, Direktvermarktung und Beratung sind nach Abschluss der Fördermaßnahmen zwischen 1. November und 31. Dezember des jeweiligen Jahres vollständig und inklusive aller notwendigen Unterlagen (Rechnungen/Honorarnoten, Zahlungsbelege, Bio-Kontrollvertrag/Bio-Zertifikat etc.) bei der LK Wien einzureichen. Eine Nachreichung von Unterlagen außerhalb des genannten Zeitraums ist nicht möglich.
Die Antragstellung ab 1. November wird über ein Online Tool erfolgen, wo alle Unterlagen sehr einfach hochgeladen werden können.
Näheres zu den Förderrichtlinien finden Sie unter:
https://www.wien.gv.at/umwelt/wasserrecht/agrarwesen/bio-aktionsprogramm-2022-plus.html