Wiener Buschenschanken: Neue flexible Öffnungszeiten im Weingarten fixiert
In den vergangenen Corona-Jahren hat es für Wiener Heurigen für den Ausschank im Weingarten jeweils auf ein Jahr befristete erweiterte Öffnungszeiten gegeben, nun hat die Stadt in enger Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Wien eine neue Regelung ausgearbeitet, die seit 1. April dauerhaft gilt.
Konkret können Buschenschanken im Wein- und Obstgarten zehn Monate pro Jahr an vier – flexibel wählbaren -Tagen pro Woche aufsperren, zusätzlich kann auch an Feiertagen geöffnet werden. In den Monaten Dezember und Jänner muss jedenfalls geschlossen bleiben.
Bislang und vor den Corona-Jahren sah das Wiener Buschenschankgesetz für die Ausschank im Weingarten nur eine Öffnung von Freitag bis Sonntag plus Feiertage vor: „Da die WienerInnen das erweiterte Angebot in den letzten Jahren gut angenommen haben, ist es nur folgerichtig, dass wir erweiterte Öffnungszeiten auch künftig ermöglichen“, so Ludwig und Czernohorszky. Die Ausnahmeregelung wird im April im Wiener Landtag rückwirkend beschlossen und gilt rückwirkend ab 1. April.
Im Unterschied zum Stamm-Heurigen dürfen Buschenschanken im Weingarten ihren Gästen nur kalte Mahlzeiten sowie saisonal begrenzt Getränke aus dem eigenen Betrieb anbieten. Dazu zählen Wein und Obstwein, Trauben- und Obstmost, Trauben- und Obstsaft aus betriebseigener Ernte sowie selbst gebrannte alkoholische Getränke.
„Ab sofort dürfen Heurigenbesucher*innen, die die besondere, familiäre Buschenschank-Atmosphäre erleben wollen, 10 Monate im Jahr im Weingarten bei einem eleganten Glas Wiener Wein und ausgewählten Heurigenschmankerln den Weitblick über die Stadt Wien genießen“, freut sich Norbert Walter, Präsident des Landwirtschaftsverbandes Wien. „Das ist ein wichtiger Schritt für die Erhaltung der Tradition Wiener Heuriger“, so Walter. „
Der Wiener Wein, die Heurigen und die Buschenschanken gehören zum Lebensgefühl unserer Stadt. Das soll auch weiterhin so bleiben“, so Ludwig und Czernohorszky abschließend.
Aktuelle Austeckzeiten finden Sie unter: www.stadtlandwirtschaft.wien oder www.wienerwein.at .
Konkret können Buschenschanken im Wein- und Obstgarten zehn Monate pro Jahr an vier – flexibel wählbaren -Tagen pro Woche aufsperren, zusätzlich kann auch an Feiertagen geöffnet werden. In den Monaten Dezember und Jänner muss jedenfalls geschlossen bleiben.
Bislang und vor den Corona-Jahren sah das Wiener Buschenschankgesetz für die Ausschank im Weingarten nur eine Öffnung von Freitag bis Sonntag plus Feiertage vor: „Da die WienerInnen das erweiterte Angebot in den letzten Jahren gut angenommen haben, ist es nur folgerichtig, dass wir erweiterte Öffnungszeiten auch künftig ermöglichen“, so Ludwig und Czernohorszky. Die Ausnahmeregelung wird im April im Wiener Landtag rückwirkend beschlossen und gilt rückwirkend ab 1. April.
Im Unterschied zum Stamm-Heurigen dürfen Buschenschanken im Weingarten ihren Gästen nur kalte Mahlzeiten sowie saisonal begrenzt Getränke aus dem eigenen Betrieb anbieten. Dazu zählen Wein und Obstwein, Trauben- und Obstmost, Trauben- und Obstsaft aus betriebseigener Ernte sowie selbst gebrannte alkoholische Getränke.
„Ab sofort dürfen Heurigenbesucher*innen, die die besondere, familiäre Buschenschank-Atmosphäre erleben wollen, 10 Monate im Jahr im Weingarten bei einem eleganten Glas Wiener Wein und ausgewählten Heurigenschmankerln den Weitblick über die Stadt Wien genießen“, freut sich Norbert Walter, Präsident des Landwirtschaftsverbandes Wien. „Das ist ein wichtiger Schritt für die Erhaltung der Tradition Wiener Heuriger“, so Walter. „
Der Wiener Wein, die Heurigen und die Buschenschanken gehören zum Lebensgefühl unserer Stadt. Das soll auch weiterhin so bleiben“, so Ludwig und Czernohorszky abschließend.
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Kontakt
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Gumpendorfer Straße 15
1060 Wien
verena.scheiblauer@lk-wien.at
T 01/587 95 28 - 39
M 0664/60 259 111 39
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