Wirtschaftliche Folgen und Entschädigungen
Welche wirtschaftlichen Folgen hat ein ASP Ausbruch in Österreich?
Ein Eintrag der ASP in Österreich würde aufgrund einer zu erwartenden Exportsperre für österreichisches Fleisch einem Wertverlust von € 20,00 pro Schwein entsprechen. Dies würde einen gesamten jährlichen Verlust von 90 Mio. Euro für die österreichische Schweinewirtschaft und weitere negative Konsequenzen für die nachgelagerten Bereiche der Wertschöpfungskette bedeuten.
Wie erfolgt die Entschädigung, wenn in einem Betrieb ein ASP-Ausbruch bestätigt wird?
Bei einem Ausbruch der ASP in schweinehaltenden Betrieben ist für verendete und getötete Schweine nach dem Tierseuchengesetz und der Tierseuchengesetz-Werttarif-Verordnung eine Entschädigung durch den Bund vorgesehen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, geförderte Tierversicherungen für Tierseuchen und Tierkrankheiten abzuschließen, um andere Verluste im Zusammenhang mit der Seuche, wie eingeschränkte Vermarktungsmöglichkeiten (z.B. unmöglicher Bezug, keine Lieferanten oder Abnehmer) in Schutz- und Überwachungszonen, abzudecken. Für Maßnahmen im Wildschweinebestand bei einem ASP-Ausbruch gibt es derzeit keine gesetzlichen Regelungen zur Entschädigung.
Der Bund trägt gemeinsam mit den Bundesländern 55 % der Versicherungsprämien. Sie decken Ertragsausfälle und erhöhte Aufwendungen, wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb aufgrund von Seuchen- oder Infektionssperren geschlossen wird und die Tiere und ihre Produkte nicht vermarktet werden können, ab. Die Höhe der Entschädigung wird bereits bei Vertragsabschluss festgelegt, sodass sie vor einem Seuchenausbruch bekannt ist.
Optional kann der Tierbestand auch gegen Unfälle (wie z.B. Lüftungsausfall, Transportunfälle) versichert werden. Hier ist aber anzumerken, dass für diese Fälle keine Versicherungsprämienförderung durch Bund und Bundesländer vorgesehen ist.
Der Bund trägt gemeinsam mit den Bundesländern 55 % der Versicherungsprämien. Sie decken Ertragsausfälle und erhöhte Aufwendungen, wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb aufgrund von Seuchen- oder Infektionssperren geschlossen wird und die Tiere und ihre Produkte nicht vermarktet werden können, ab. Die Höhe der Entschädigung wird bereits bei Vertragsabschluss festgelegt, sodass sie vor einem Seuchenausbruch bekannt ist.
Optional kann der Tierbestand auch gegen Unfälle (wie z.B. Lüftungsausfall, Transportunfälle) versichert werden. Hier ist aber anzumerken, dass für diese Fälle keine Versicherungsprämienförderung durch Bund und Bundesländer vorgesehen ist.