Zulassung Pflanzenschutzmittel TEPPEKI
Die Wiener Gärtner*innen sind aufgrund des hohen Befallsdruck bei Gurken aufgrund von Blattläusen im geschützten Anbau an die LK Wien herangetreten, eine Notfallzulassung des Pflanzenschutzmittels Teppeki in die Wege zu leiten. Die LK Wien hat umgehend reagiert und in Zusammenarbeit mit der LK NÖ (DI Keferböck) einen Antrag auf Notfallzulassung durch die Zulassungsfirma ISK eingebracht. Dieser wurde jedoch durch das BAES abgelehnt.
Daraufhin hat die LK Wien aufgrund der Dringlichkeit erneut versucht die Zulassung des Pflanzenschutzmittels mittels einer anderen Verfahrensart zu erwirken. In Zusammenarbeit mit der LK NÖ (DI Keferböck) und dem Zulassungsinhaber, sowie den involvierten Organisationen wurde dann ein Antrag auf Ausweitung des Geltungsbereichs von Zulassungen auf geringfügige Verwendungen in Verbindung mit gegenseitiger Anerkennung ausgearbeitet und eingebracht. Die Antragsteller können die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels für geringfügige Verwendungen beantragen, sofern das betreffende Pflanzenschutzmittel in dem betreffenden Mitgliedstaat (in dem Fall Deutschland) zugelassen ist. Der von der LK Wien und LK NÖ bewirkte Antrag konnte nach Intervention, speziell was die Priorität der Bearbeitung angeht, nun positiv erledigt werden.
Das Pflanzenschutzmittel TEPPEKI mit der Registriernummer 3383-0 ist jetzt für folgenden Kulturen zugelassen:
- Gurken - geschützter Anbau
- Tomaten - geschützter Anbau
- Paprika - geschützter Anbau
- Melanzani - geschützter Anbau
- Kultur: Gurke (CUMSA)
- Schadfaktor: Blattläuse (1APHIF, Aphididae)
- Anwendungsbereich: Unter Glas
Pflanzenschutzmittel TEPPEKI
Menge | Einheit | Erläuterung | Wasser von | Wasser bis | Einheit | Erläuterung |
0,08 | kg/ha | Pflanzenhöhe bis 50cm | 600 | l/ha | Pflanzenhöhe bis 50 cm | |
0,12 | kg/ha | Pflanzenhöhe 50 bis 120 cm | 900 | l/ha | Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm | |
0,16 | kg/ha | Pflanzenhöhe über 125 cm | 1.200 | l/ha | Pflanzenhöhe über 125 cm |
- Anwendungszeitpunkt: Bei Befall bzw. ab Erreichen von Schadschwellen, von BBCH-Stadium: 15, von: 5. Laubblatt entfaltet.
- Max. Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung: 3
- Max. Anzahl der Behandlungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
- Zeitlicher Abstand in Tagen: 7 mind.
- Anwendungsart: Spritzen
- Nachbaufrist in Tagen: ---
- Wartefrist in Tagen 3
Nähere Information entnehmen sie bitte dem PSM Register der AGES: https://psmregister.baes.gv.at oder der Datei im Anhang.