ÖPUL 2023 Weiterbildungsverpflichtung
Im ÖPUL 2023 gibt es einige
Maßnahmen, die neben Maßnahmenspezifischen
Vorgaben
auch die Absolvierung von
Weiterbildungen verpflichtend
bis zu einem festgelegten Stichtag
vorschreiben. Die nachstehende
Tabelle stellt im Bundesland
Wien ÖPUL 2023 relevante
Maßnahmen dar, bei
denen Weiterbildungsstunden
absolviert werden müssen. Die
Tabelle beinhaltet keine vollständige
Auflistung aller Maßnahmen
mit Weiterbildungsverpflichtung.
Bei den in der Tabelle
(siehe unten) dargestellten
Maßnahmen „UBB“ und „BIO“
muss das vorgegebene Stundenausmaß
betreffend Weiterbildung
bis spätestens 31. Dezember
2025 erfüllt worden sein.
Hierbei gibt es keine Nachreichfrist!
Weiterbildung durch geeignete Person sicherstellen
Die Absolvierung der Weiterbildung muss grundsätzlich von der förderwerbenden Person, also der Betriebsführer:in erfolgen. Die Kurse können aufgrund betrieblicher Erfordernisse aber auch von einer am Betrieb maßgeblich tätigen und in die Bewirtschaftung eingebundenen Person besucht werden. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Ehepartner, pensionierten Elternteil oder Hofnachfolger der Betriebsführerin bzw. des Betriebsführers, sofern diese keinen eigenen Betrieb führen. Absolvierte Weiterbildungen können jeweils nur auf eine Verpflichtung und einen Betrieb angerechnet werden. Auch kann der absolvierte Kurs jeweils nur der Person zugerechnet werden, die auch am Kurs teilgenommen hat. Verlässt eine Person den Betrieb vor dem 31. Dezember 2025, sind die Schulungen von auf dem Betrieb verbleibenden Personen nachzuholen. Im Rahmen einer etwaigen Vor-Ort- Kontrolle müssen die Teilnahmebestätigungen der absolvierten Kurse vorgelegt werden können.
Umfassendes LFI Kursangebot nutzen
Das LFI Wien bietet zu den weiterbildungsrelevanten Maßnahmen des ÖPUL 2023 entsprechende Kurse an. Auf der Homepage des LFI Wien www.wien.lfi.at sind eine Vielzahl an Onlinekursen zu finden. Selbstverständlich können aber auch anrechenbare Präsenzveranstaltungen in anderen Bundesländern zur Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung absolviert werden. Diese sind auf der jeweiligen LFI Bundeslandseite zu finden.
Information zu Onlinekursen des Ländlichen Fortbildungsinstitutes
Nach Erstanmeldung zu einem Onlinekurs auf der Homepage des LFI werden dem Teilnehmer innerhalb von zwei Werktagen die Zugangsdaten zur Lernplattform eLFI übermittelt. Nach der Anmeldung ist der Kurs 12 Monate lang verfügbar und kann je nach Belieben in einem Zuge oder auch nach und nach über einen längeren Zeitraum hinweg absolviert werden. Dabei ist zu beachten, dass Onlinekurse zur Einhaltung der Förderbedingungen bei den ÖPUL 2023 Maßnahmen „UBB“ und „BIO“ jedenfalls bis spätestens 31. Dezember 2025 bzw. bei den ÖPUL 2023 Maßnahmen „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“ sowie „Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien“ bis 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein müssen. Wird der Kurs erst nach Ende der Frist beendet, wird er von der AMA nicht anerkannt.
Weiterbildung durch geeignete Person sicherstellen
Die Absolvierung der Weiterbildung muss grundsätzlich von der förderwerbenden Person, also der Betriebsführer:in erfolgen. Die Kurse können aufgrund betrieblicher Erfordernisse aber auch von einer am Betrieb maßgeblich tätigen und in die Bewirtschaftung eingebundenen Person besucht werden. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Ehepartner, pensionierten Elternteil oder Hofnachfolger der Betriebsführerin bzw. des Betriebsführers, sofern diese keinen eigenen Betrieb führen. Absolvierte Weiterbildungen können jeweils nur auf eine Verpflichtung und einen Betrieb angerechnet werden. Auch kann der absolvierte Kurs jeweils nur der Person zugerechnet werden, die auch am Kurs teilgenommen hat. Verlässt eine Person den Betrieb vor dem 31. Dezember 2025, sind die Schulungen von auf dem Betrieb verbleibenden Personen nachzuholen. Im Rahmen einer etwaigen Vor-Ort- Kontrolle müssen die Teilnahmebestätigungen der absolvierten Kurse vorgelegt werden können.
Umfassendes LFI Kursangebot nutzen
Das LFI Wien bietet zu den weiterbildungsrelevanten Maßnahmen des ÖPUL 2023 entsprechende Kurse an. Auf der Homepage des LFI Wien www.wien.lfi.at sind eine Vielzahl an Onlinekursen zu finden. Selbstverständlich können aber auch anrechenbare Präsenzveranstaltungen in anderen Bundesländern zur Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung absolviert werden. Diese sind auf der jeweiligen LFI Bundeslandseite zu finden.
Information zu Onlinekursen des Ländlichen Fortbildungsinstitutes
Nach Erstanmeldung zu einem Onlinekurs auf der Homepage des LFI werden dem Teilnehmer innerhalb von zwei Werktagen die Zugangsdaten zur Lernplattform eLFI übermittelt. Nach der Anmeldung ist der Kurs 12 Monate lang verfügbar und kann je nach Belieben in einem Zuge oder auch nach und nach über einen längeren Zeitraum hinweg absolviert werden. Dabei ist zu beachten, dass Onlinekurse zur Einhaltung der Förderbedingungen bei den ÖPUL 2023 Maßnahmen „UBB“ und „BIO“ jedenfalls bis spätestens 31. Dezember 2025 bzw. bei den ÖPUL 2023 Maßnahmen „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“ sowie „Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien“ bis 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein müssen. Wird der Kurs erst nach Ende der Frist beendet, wird er von der AMA nicht anerkannt.
WICHTIG: Onlinekurse bei
den Maßnahmen „UBB“ und
„BIO“ mit Weiterbildungsfrist
31. Dezember 2025 sollten
bis zu den Weihnachtsfeiertagen
abgeschlossen sein um bei
eventuell auftretenden Systemausfällen
keine Fristübertretung
zu riskieren. Onlinekurse
die erst nach Ende der Frist
beendet werden, werden von
der AMA nicht anerkannt! Bitte
achten Sie darauf das Sie die
Teilnahmebestätigung generieren,
downloaden und ev. auch
ausdrucken. Erst wenn die Teilnahmebestätigung
runtergeladen
wurde gilt der Onlinekurs
als abgeschlossen. Auch wenn
mit dem Vorliegen der Teilnahmebestätigung(
en) am Betrieb
die Förderverpflichtungen bereits
erfüllt sind, wird empfohlen,
dem Bildungsanbieter z.B.
LFI Wien die Übermittlung
der absolvierten Weiterbildungen
an die AMA zu erlauben.
Eine selbstständige individuelle
Übermittlung von Teilnahmebestätigungen
an die AMA
ist nicht erforderlich und auch
nicht möglich.