Allgemeine Informationen
Um welche Krankheit handelt es sich bei der ASP?
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche der Haus- und Wildschweine. Für Hausschweine und Wildschweine ist sie tödlich, für andere Tiere und Menschen stellt sie jedoch keine Gesundheitsgefährdung dar. Die Krankheit wird durch ein Virus verursacht, das sehr widerstandsfähig ist. Es kann Wochen bis Monate in Fleisch und Fleischwaren, Blut, Knochen sowie in Schlachtabfällen überleben und ansteckend bleiben, in gefrorenem Fleisch sogar mehrere Jahre, und über verunreinigte Schuhe, Kleidung, Werkzeuge und Behältnisse übertragen werden.
Reisende, die aus Gebieten mit Afrikanischer Schweinepest kommen, können die Krankheit übertragen! Es wird somit eindringlich von einer Mitnahme von Schweine- oder Wildschweinefleisch und von diesen Tieren stammenden Produkten aus betroffenen Gebieten (z.B. aus Polen, Kroatien, Litauen, Lettland, Nordmazedonien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Rumänien, Griechenland und Italien) gewarnt bzw. abgeraten.
Die Afrikanische Schweinepest ist bisher noch nicht in Österreich aufgetreten, durch die zahlreichen Fälle in bereits 24 europäischen Mitgliedsstaaten (Stand: Mai 2024) und vor allem im Osten Europas ist die Gefahr einer Einschleppung aber sehr hoch!
Eine Karte mit der aktuellen Ausbreitung in Europa kann auf der AGES Website oder auf der Website des Friedrich-Loeffler-Instituts abgerufen werden.
Reisende, die aus Gebieten mit Afrikanischer Schweinepest kommen, können die Krankheit übertragen! Es wird somit eindringlich von einer Mitnahme von Schweine- oder Wildschweinefleisch und von diesen Tieren stammenden Produkten aus betroffenen Gebieten (z.B. aus Polen, Kroatien, Litauen, Lettland, Nordmazedonien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Rumänien, Griechenland und Italien) gewarnt bzw. abgeraten.
Die Afrikanische Schweinepest ist bisher noch nicht in Österreich aufgetreten, durch die zahlreichen Fälle in bereits 24 europäischen Mitgliedsstaaten (Stand: Mai 2024) und vor allem im Osten Europas ist die Gefahr einer Einschleppung aber sehr hoch!
Eine Karte mit der aktuellen Ausbreitung in Europa kann auf der AGES Website oder auf der Website des Friedrich-Loeffler-Instituts abgerufen werden.
Ist die Krankheit für den Menschen gefährlich?
Nein. Diese Krankheit ist nicht auf den Menschen übertragbar und stellt keine Gesundheitsgefährdung für den Menschen dar. Auch von Lebensmitteln, die von infizierten Tieren stammen, geht keine Gesundheitsgefahr aus.
Aber Vorsicht: Reisende, aus Gebieten, in denen die Afrikanische Schweinepest bereits nachgewiesen wurde, können die Krankheit “mitnehmen“! Es wird somit eindringlich von einer Mitnahme von Schweine- oder Wildschweinefleisch und von diesen Tieren stammenden Produkten aus betroffenen Gebieten (z.B. aus Polen, Kroatien, Litauen, Lettland, Nordmazedonien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Rumänien, Griechenland und Italien) gewarnt.
Aber Vorsicht: Reisende, aus Gebieten, in denen die Afrikanische Schweinepest bereits nachgewiesen wurde, können die Krankheit “mitnehmen“! Es wird somit eindringlich von einer Mitnahme von Schweine- oder Wildschweinefleisch und von diesen Tieren stammenden Produkten aus betroffenen Gebieten (z.B. aus Polen, Kroatien, Litauen, Lettland, Nordmazedonien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Rumänien, Griechenland und Italien) gewarnt.
Welche Tiere werden krank?
Betroffen sind sowohl Wildschweine, als auch Hausschweine. Andere Tierarten oder der Mensch können nicht erkranken.
Gibt es eine Impfung?
Zwar wird bereits in unterschiedlichen Forschungsgruppen weltweit an Impfstoffen gearbeitet, derzeit gibt es allerdings noch keinen zugelassenen Impfstoff in der EU. Eine Impfung wäre außerdem verboten.
Gibt es eine Behandlung oder eine Heilung?
Nein, eine Behandlung ist nicht möglich und verboten. Bei Verdacht auf Erkrankung mit ASP ist eine Meldung beim Tierarzt/der Tierärztin bzw. der Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/-ärztin) erforderlich. Betroffene Tiere versterben innerhalb weniger Tage bzw. müssen nach Bestätigung der Tierseuche im Zuge der Tierseuchenbekämpfung getötet werden.
Was passiert bei einem ASP Ausbruch im Wildschweinebestand?
Grundsätzlich ist die Bekämpfung der ASP in der Wildschweinpopulation schwierig und führt meist zu einem anhaltenden Seuchengeschehen in betroffenen Gebieten. Sollte ein Wildschwein mit bestätigtem ASP Nachweis gefunden werden, hat dies verschiedene Konsequenzen für das Fundgebiet:
- Im betroffenen Bundesland wird eine Sachverständigengruppe einberufen.
- Eine sogenannte infizierte Zone um den Ausbruchsort wird ausgewiesen.
- Ein Tilgungsplan wird erarbeitet. Dieser Tilgungsplan kann verschiedene Maßnahmen im betroffenen Gebiet (infizierte Zone) umfassen, wie z.B. ein Verbot der Jagd, ein Betretungsverbot oder das Aufstellen von Wildzäunen.
Was passiert bei einem ASP Ausbruch im Hausschweinebestand?
Wenn bei einem Hausschwein ein amtlich bestätigter ASP Fall nachgewiesen ist, hat dies weitreichende Konsequenzen für den Betrieb:
- Der Betrieb wird gesperrt.
- Eine Schutzzone von mind. 3 km und eine Überwachungszone von mind. 10 km wird um den Seuchenbetrieb gezogen.
- Alle Schweine im Seuchenbetrieb müssen getötet („Keulung“) und unschädlich entsorgt werden.
- Produkte dieser Tiere am Betrieb müssen vernichtet werden.
- Amtlich kontrollierte Reinigung und Desinfektion des Betriebs muss erfolgen.
- Kontaktbetriebe müssen ermittelt und kontrolliert werden.
- Betriebe innerhalb dieser Zonen müssen untersucht werden.
- Verbringungen zur Schlachtung oder weiteren Nutzung können durch die zuständige Behörde unter Einhaltung bestimmter Verbringungsvoraussetzungen genehmigt werden (gemäß DVO (EU) 2023/594).