Bodenproben für ÖPUL 2023 nicht vergessen
Die Maßnahmen „Vorbeugender Grundwasserschutz - Ackerflächen“ sowie die Option „Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien“ des Agrarumweltprogrammes ÖPUL 2023 schreiben das Ziehen von Bodenproben vor. Diese sind hinsichtlich der Gehalte an Sticksoff, Phosphor, Kali, Humus sowie des pH-Wertes zu untersuchen. Bei Stickstoff hat die Untersuchung den nachlieferbaren oder den Gehalt an mineralischem Stickstoff zu umfassen.
Vorbeugender Grundwasserschutz - Ackerflächen
Pro angefangenen 5 ha Ackerfläche ist bis spätestens 31. Dezember 2026 mindestens eine Bodenprobe zu ziehen. Hinsichtlich der notwendigen Anzahl der Bodenuntersuchung ist immer aufzurunden, d.h. bis 5 ha mindestens eine Probe, zwischen 5 und 10 ha zwei Proben (usw.). Ausgangsbasis für die Berechnung sind alle Ackerflächen innerhalb der Gebietskulisse, unabhängig von der Nutzung. Eine Toleranz gibt es nicht, so sind z.B. bei 5,13 ha Acker innerhalb der gesamten Gebietskulisse immer 2 Bodenproben erforderlich. Anrechenbar sind alle Bodenproben, die ab dem 1. Jänner 2022 gezogen und von einem akkreditierten Labor untersucht wurden. Die Verpflichtung gilt dann als erfüllt, wenn am Stichtag 31. Dezember 2026 ausreichend Proben am Betrieb vorhanden sind (bezogen auf die Flächen gemäß Mehrfachantrag-Flächen 2026).
Die Weitergabe einer Bodenuntersuchung gemeinsam mit der Ackerfläche an einen anderen Betrieb ist nicht möglich, da die im jeweiligen Jahr gezogene Bodenprobe auch dem jeweiligen Mehrfachantrag zugeordnet werden muss.
Vorbeugender Grundwasserschutz - Ackerflächen
Pro angefangenen 5 ha Ackerfläche ist bis spätestens 31. Dezember 2026 mindestens eine Bodenprobe zu ziehen. Hinsichtlich der notwendigen Anzahl der Bodenuntersuchung ist immer aufzurunden, d.h. bis 5 ha mindestens eine Probe, zwischen 5 und 10 ha zwei Proben (usw.). Ausgangsbasis für die Berechnung sind alle Ackerflächen innerhalb der Gebietskulisse, unabhängig von der Nutzung. Eine Toleranz gibt es nicht, so sind z.B. bei 5,13 ha Acker innerhalb der gesamten Gebietskulisse immer 2 Bodenproben erforderlich. Anrechenbar sind alle Bodenproben, die ab dem 1. Jänner 2022 gezogen und von einem akkreditierten Labor untersucht wurden. Die Verpflichtung gilt dann als erfüllt, wenn am Stichtag 31. Dezember 2026 ausreichend Proben am Betrieb vorhanden sind (bezogen auf die Flächen gemäß Mehrfachantrag-Flächen 2026).
Die Weitergabe einer Bodenuntersuchung gemeinsam mit der Ackerfläche an einen anderen Betrieb ist nicht möglich, da die im jeweiligen Jahr gezogene Bodenprobe auch dem jeweiligen Mehrfachantrag zugeordnet werden muss.
Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien
Bei Teilnahme an dieser Maßnahme sind bis 31. Dezember 2026 weitere Bodenproben zu ziehen, d.h. pro angefangener 5 Hektar Ackerflächen ist somit eine weitere Bodenprobe (zusätzlich zu den im Rahmen der Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen“ erforderlichen Bodenproben) innerhalb der Gebietskulisse zu ziehen. Beachten Sie, dass sich bei dieser Maßnahme die Gebietskulisse nur auf die Flächen des Vorbeugenden Grundwasserschutzes im Bundesland Wien bezieht.
Beispiel:
Betrieb mit 30 Hektar Ackerfläche in der Gebietskulisse „Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen“, davon 8 Hektar im Bundesland Niederösterreich.
Beispiel:
Betrieb mit 30 Hektar Ackerfläche in der Gebietskulisse „Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen“, davon 8 Hektar im Bundesland Niederösterreich.
- Für die Erfüllung der Untersuchungsverpflichtung bei der Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“ sind bis 31.12.2026 mindestens 7 Bodenproben (5 BP auf Ackerflächen in Wien, 2 BP auf Ackerflächen in NÖ) zu ziehen.
- Für die Erfüllung der Untersuchungsverpflichtung bei der Option „Humusaufbau und Erosionsschutz sind bis 31.12.2026 mindestens 5 weitere Bodenproben zu ziehen. Diese müssen jedoch nur auf den Ackerflächen des Grundwasserschutzgebietes im Bundesland Wien gezogen werden.
Erfassungspflicht der Bodenprobenergebnisse
Die Ergebnisse der Bodenproben sind unter www.eama.at im INVEKOS-GIS in der dafür vorgesehenen Erfassungsmaske des jeweiligen Mehrfachantrages einzutragen.
Beispiel: Ein Betrieb zieht eine Bodenprobe am 17. November 2024. Das Analyseergebnis wird dem Betrieb am 3. Februar 2025 übermittelt. Die Bodenprobe ist im INVEKOS-GIS zum Mehrfachantrag 2024 zu erfassen. Eine genaue Anleitung dazu ist im Benutzerhandbuch Online-Erfassung INVEKOS-GIS GIS_Handbuch_2023_Version_38.pdf (ama.at) zu finden. Sollten Sie hierbei Hilfe benötigen, so stehen Thomas Kirchmayr unter 01 5879528 DW 42, thomas.kirchmayr@lk-wien.at bzw. Ing. Philipp Prock unter 01 5879528 DW 24, philipp.prock@lk-wien.at gerne zur Verfügung.
Untersuchungsaktion AGES
Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) gewährt einen Nachlass je Bodenprobe von 25 Prozent für Mitglieder der Landwirtschaftskammer Wien. Hierfür ist es notwendig, dass im Auftragsformular zur Bodenuntersuchung im Feld „Kammeraktion“ „JA“ angekreuzt wird und zusätzlich im Feld „Bezirksbauernkammer“ die Angabe „Landwirtschaftskammer Wien“ eingetragen wird. Im Untersuchungsformular sind die Untersuchungen „Grunduntersuchung (A), und Humusgehalt (H)“ anzukreuzen. Betreffend Stickstoff kann die Untersuchung auf Basis des nachlieferbaren Stickstoffs (Ankreuzfeld „Nnl“) bzw. bezüglich des mineralischen Stickstoffs (Angabe im Feld Zusatzuntersuchung „Nmin“) erfolgen.
Seitens der AGES wird im Jahr 2024 die Untersuchung der Phosphorfreisetzungsrate (für Untersuchungsverpflichtung lt. ÖPUL nicht erforderlich) kostenlos angeboten. Um diese Zusatzleistung in Anspruch zu nehmen ist es erforderlich die Vorfrucht, die Hauptfrucht sowie den geplanten Ertrag anzugeben. Zusätzlich sind im Feld „Wirtschaftsdünger“ Angaben zur geplanten oder bereits getätigten Phosphordüngung sowie im Feld „Zusatzuntersuchungen“ die Angabe „Untersuchung nach PFR“ zu tätigen.
Die Erfassung des Untersuchungsauftrages kann auch online im Bodenprobenportal der AGES unter https://bodenproben.agrarcommander.at/ages vorgenommen werden. Dies bietet den Vorteil, dass die Analysen schneller durchgeführt werden können und die Ergebnisse auch online abrufbar sind.
Aufbewahrung und Übermittlung von Bodenproben
Die Bodenproben sind am besten bei leichter Bearbeitbarkeit des Bodens zu ziehen, d.h. dieser sollte nicht zu trocken bzw. zu feucht sein. Je Probe genügen 500 Gramm feldfrischer Boden. Die Bodenproben sind unmittelbar nach der Probenahme und während des Transports bei etwa 4°C zu kühlen. Der Transport ins Labor sollte so schnell wie möglich erfolgen, die Proben können maximal 2 Tage gekühlt gelagert werden.
Sofern eine längere Lagerung der Proben unvermeidlich ist, kann der Boden auch tiefgefroren werden. In diesem Fall muss auch der Transport ins Labor im gefrorenen Zustand erfolgen.
Es besteht auch die Möglichkeit die Bodenprobe in getrockneter Form an die AGES zu übermitteln.
Sollte die Stickstoffuntersuchung auf Basis des „mineralischen Stickstoffes Nmin“ gewünscht sein, so ist die Aufbewahrung und Übermittlung der Bodenprobe nur in frischer bzw. gefrorener Form möglich.
Die Anlieferung von Bodenproben an die AGES, Spargelfeldstrasse 191, 1220 Wien, Einfahrt Breitenleerstrasse 177, kann von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 7.30 bis 16.00 Uhr, und Freitags in der Zeit von 7.30 bis 15.00 Uhr erfolgen.
Im Anhang stehen die AGES Preisliste, die Anleitung zur Entnahme von Bodenproben, sowie das Auftragsformular zur Bodenuntersuchung zum Download zur Verfügung.
Beispiel: Ein Betrieb zieht eine Bodenprobe am 17. November 2024. Das Analyseergebnis wird dem Betrieb am 3. Februar 2025 übermittelt. Die Bodenprobe ist im INVEKOS-GIS zum Mehrfachantrag 2024 zu erfassen. Eine genaue Anleitung dazu ist im Benutzerhandbuch Online-Erfassung INVEKOS-GIS GIS_Handbuch_2023_Version_38.pdf (ama.at) zu finden. Sollten Sie hierbei Hilfe benötigen, so stehen Thomas Kirchmayr unter 01 5879528 DW 42, thomas.kirchmayr@lk-wien.at bzw. Ing. Philipp Prock unter 01 5879528 DW 24, philipp.prock@lk-wien.at gerne zur Verfügung.
Untersuchungsaktion AGES
Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) gewährt einen Nachlass je Bodenprobe von 25 Prozent für Mitglieder der Landwirtschaftskammer Wien. Hierfür ist es notwendig, dass im Auftragsformular zur Bodenuntersuchung im Feld „Kammeraktion“ „JA“ angekreuzt wird und zusätzlich im Feld „Bezirksbauernkammer“ die Angabe „Landwirtschaftskammer Wien“ eingetragen wird. Im Untersuchungsformular sind die Untersuchungen „Grunduntersuchung (A), und Humusgehalt (H)“ anzukreuzen. Betreffend Stickstoff kann die Untersuchung auf Basis des nachlieferbaren Stickstoffs (Ankreuzfeld „Nnl“) bzw. bezüglich des mineralischen Stickstoffs (Angabe im Feld Zusatzuntersuchung „Nmin“) erfolgen.
Seitens der AGES wird im Jahr 2024 die Untersuchung der Phosphorfreisetzungsrate (für Untersuchungsverpflichtung lt. ÖPUL nicht erforderlich) kostenlos angeboten. Um diese Zusatzleistung in Anspruch zu nehmen ist es erforderlich die Vorfrucht, die Hauptfrucht sowie den geplanten Ertrag anzugeben. Zusätzlich sind im Feld „Wirtschaftsdünger“ Angaben zur geplanten oder bereits getätigten Phosphordüngung sowie im Feld „Zusatzuntersuchungen“ die Angabe „Untersuchung nach PFR“ zu tätigen.
Die Erfassung des Untersuchungsauftrages kann auch online im Bodenprobenportal der AGES unter https://bodenproben.agrarcommander.at/ages vorgenommen werden. Dies bietet den Vorteil, dass die Analysen schneller durchgeführt werden können und die Ergebnisse auch online abrufbar sind.
Aufbewahrung und Übermittlung von Bodenproben
Die Bodenproben sind am besten bei leichter Bearbeitbarkeit des Bodens zu ziehen, d.h. dieser sollte nicht zu trocken bzw. zu feucht sein. Je Probe genügen 500 Gramm feldfrischer Boden. Die Bodenproben sind unmittelbar nach der Probenahme und während des Transports bei etwa 4°C zu kühlen. Der Transport ins Labor sollte so schnell wie möglich erfolgen, die Proben können maximal 2 Tage gekühlt gelagert werden.
Sofern eine längere Lagerung der Proben unvermeidlich ist, kann der Boden auch tiefgefroren werden. In diesem Fall muss auch der Transport ins Labor im gefrorenen Zustand erfolgen.
Es besteht auch die Möglichkeit die Bodenprobe in getrockneter Form an die AGES zu übermitteln.
Sollte die Stickstoffuntersuchung auf Basis des „mineralischen Stickstoffes Nmin“ gewünscht sein, so ist die Aufbewahrung und Übermittlung der Bodenprobe nur in frischer bzw. gefrorener Form möglich.
Die Anlieferung von Bodenproben an die AGES, Spargelfeldstrasse 191, 1220 Wien, Einfahrt Breitenleerstrasse 177, kann von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 7.30 bis 16.00 Uhr, und Freitags in der Zeit von 7.30 bis 15.00 Uhr erfolgen.
Im Anhang stehen die AGES Preisliste, die Anleitung zur Entnahme von Bodenproben, sowie das Auftragsformular zur Bodenuntersuchung zum Download zur Verfügung.