Das neue Wiener Klimagesetz
Das neue Klimagesetz befindet
sich in der öffentlichen Begutachtung.
Das Wiener Klimagesetz hat
zum Ziel, den Beitrag der Bundeshauptstadt
Wien zum Klimaschutz
zu definieren, die Bundeshauptstadt
Wien an die Auswirkungen
des Klimawandels
anzupassen, die Anfälligkeit gegenüber
Klimaänderungen zu
vermindern, die Anpassungsfähigkeit
und Widerstandsfähigkeit
zu stärken und die Kreislaufwirtschaft
zu stärken. Das Bekenntnis
der Bundeshauptstadt
Wien zur Klimaneutralität 2040
steht im Mittelpunkt. Weitere
Inhalte sind die Fortschreibung
des Klimafahrplans, das Klimabudget,
einen Klimacheck für
Gesetze und Verordnungen und
die Einrichtung diverse Steuerungsgruppen
und Fachgremien
(Klimarat).
Landwirtschaft ist klimarelevanter Bereich
Die Landwirtschaft mit all ihren
Produktionssparten ist insbesonders
vom Klimawandel
betroffen. Die Auswirkungen
des Klimawandels stellen sowohl
Herausforderungen und
Chancen dar. Im vorliegenden
Entwurf zum Klimagesetz sind
mehrere klimarelevante Bereiche
aufgelistet. In den Bereichen
Abfall- und Kreislaufwirtschaft,
Energieversorgung, Siedlungsstruktur
und Raumordnung,
Rohstoffeinsatz und die Güterproduktion,
Inanspruchnahme
von Boden, Natur oder Landschaft
sowie Wasserressourcen
und Gewässer ist die Landwirtschaft
(Produktion, Standortsicherung)
massiv betroffen.
Die Land- und Fortwirtschaft
per se ist ohnehin als eigener klimarelevanter
Bereich im Gesetz
aufgezählt.
LK Wien nicht eingebunden
Umso mehr ist es verwunderlich,
dass offensichtlich niemand
für die Vertretung der Interessen
der Landwirtschaft in
Wien vorgesehen ist. Im neu
geschaffenen Gesetz sind komplexe,
teilweise überbordende
Steuerungsgruppen und Fachgremien
(Klimarat - Gesellschaft
„Sounding Board“, Klimarat
Stadt „City Board“, Klimarat
Wissenschaft „Advisory
Board“ usw.) mit unterschiedlichen
Fach- und Berichtsbefugnissen
vorgesehen. Der Klimarat
– Gesellschaft soll die zivilgesellschaftliche
Repräsentanz
sicherstellen. Der Klimarat –
Gesellschaft gehören bis zu 22
Mitglieder an. Dorthin sollen
Vertreter:innen der politischen
Parteien, Fachpersonal aus den
Ministerien, Vertreter:innen der
Wirtschaft, der Arbeiterkammer
und der Wirtschaftskammer
Wien und der Umweltorganisationen
(NGO) entsendet werden
können. Obwohl die Landwirtschaft
massiv vom Klimawandel
betroffen ist, findet man
keine Entsendungsmöglichkeit
für (eine) Vertreter:in der Wiener
Landwirtschaft bzw. der
Landwirtschaftskammer Wien.
Ob dies bewusst geschehen ist
oder man auf die Vertreter der
Landwirtschaft schlicht vergessen
hat, sei dahingestellt. Man
legt somit aber wieder einmal
die zukünftige Ausrichtung bzw.
Gestaltung der Landwirtschaft
in die Hände anderer, man bindet
die unmittelbar Betroffenen
(=landwirtschaftlichen Produzenten)
nicht ein.
Sicherung der Versorgungssicherheit
Die Landwirtschaftskammer
Wien hat in ihrer Stellungnahme
auf diesem Umstand hingewiesen
und ein entsprechendes
Entsendungsrecht eingefordert,
um die landwirtschaftlichen
Interessen entsprechend wahren
zu können. Nur mit einer
entsprechenden Mitgestaltung
durch die betroffenen Landwirt:
innen bei den Auswirkungen
des Klimawandels ist die Sicherung
der Nahversorgung, die
Aufrechterhaltung der Lebensmittelproduktion
und die Versorgungssicherheit
nachhaltig
zu gewährleisten.