Einheitliche Regelung in Österreich
Am 19. April 2024 wurde das
Land- und forstwirtschaftliches
Berufsausbildungsgesetz
(LFBAG) im Bundesgesetzblatt
kundgemacht und ist somit
rechtswirksam gültig.
Erstmalig ist somit die Berufsausbildung in der Landund Forstwirtschaft für ganz Österreich einheitlich geregelt. Bisher waren verfassungsrechtlich ein Bundes-Grundsatzgesetz und neun Ausführungsgesetze der Länder für diese Rechtsmaterie nötig, was Spielraum für teilweise abweichende Sonderregelungen ermöglichte. Nun wird alles in einem Bundesgesetz bundesweit einheitlich geregelt.
Unverändert bleibt der Vollzug in den Händen der Länder, die dazu die bei den Landwirtschaftskammern eingerichteten Lehrlings- und Fachausbildungsstellen nutzen. Hier wird auf bewährte Kompetenz und Erfahrung im land- und forstwirtschaftlichen Bildungsbereich zurückgegriffen. Insofern wird es in der ersten Phase der Umsetzung des LFBAG keine großen Änderungen geben. Vor allem auch, weil begonnene Kurse für die Ausbildung zum/r Facharbeiter:in oder Meister:in unter der bisherigen Regelung abgeschlossen werden.
Zur Beratung des Bundesministers wird ein Berufsausbildungsbeirat eingerichtet. Dieser ist mit Expert:innen aus dem land- und forstwirtschaftlichen Bildungsbereich besetzt und erarbeitet die zur Durchführung des LFBAG notwendigen Rechtsakte. Wesentliche inhaltliche Neurungen sind die Aufnahme der Berufsjagdwirtschaft als neuer land- und forstwirtschaftlicher Lehrberuf. Bezüglich Meisterprüfung werden - wie auch im gewerblichen Bereich gültig - keine Prüfungsgebühren anfallen. Ebenso besteht nun nach erfolgreicher Meisterprüfung die Möglichkeit, die erlangten Titel “Meister“ bzw. “Meisterin“ in amtliche Dokumente (z.B. Reisepass oder Personalausweis) eintragen zu lassen.
Ein Schwerpunkt der landund forstwirtschaftlichen Ausbildung war und wird nun verstärkt die biologische Produktionsweise sein. Darauf wurde in der Beschlussfassung des LFBAG vermehrt Augenmerk gelegt. Jedoch soll weiterhin eine allumfassende Ausbildung gewährleistet werden, die sämtliche Produktionsbereiche umfasst.
Das neue LFBAG schafft die Voraussetzung, um die hohe Qualität der land- und forstwirtschaftlichen Ausbildung sicherzustellen und die Anforderungen der Gesellschaft an die land- und forstwirtschaftlichen Berufe im höchsten Maße zu erfüllen.
Erstmalig ist somit die Berufsausbildung in der Landund Forstwirtschaft für ganz Österreich einheitlich geregelt. Bisher waren verfassungsrechtlich ein Bundes-Grundsatzgesetz und neun Ausführungsgesetze der Länder für diese Rechtsmaterie nötig, was Spielraum für teilweise abweichende Sonderregelungen ermöglichte. Nun wird alles in einem Bundesgesetz bundesweit einheitlich geregelt.
Unverändert bleibt der Vollzug in den Händen der Länder, die dazu die bei den Landwirtschaftskammern eingerichteten Lehrlings- und Fachausbildungsstellen nutzen. Hier wird auf bewährte Kompetenz und Erfahrung im land- und forstwirtschaftlichen Bildungsbereich zurückgegriffen. Insofern wird es in der ersten Phase der Umsetzung des LFBAG keine großen Änderungen geben. Vor allem auch, weil begonnene Kurse für die Ausbildung zum/r Facharbeiter:in oder Meister:in unter der bisherigen Regelung abgeschlossen werden.
Zur Beratung des Bundesministers wird ein Berufsausbildungsbeirat eingerichtet. Dieser ist mit Expert:innen aus dem land- und forstwirtschaftlichen Bildungsbereich besetzt und erarbeitet die zur Durchführung des LFBAG notwendigen Rechtsakte. Wesentliche inhaltliche Neurungen sind die Aufnahme der Berufsjagdwirtschaft als neuer land- und forstwirtschaftlicher Lehrberuf. Bezüglich Meisterprüfung werden - wie auch im gewerblichen Bereich gültig - keine Prüfungsgebühren anfallen. Ebenso besteht nun nach erfolgreicher Meisterprüfung die Möglichkeit, die erlangten Titel “Meister“ bzw. “Meisterin“ in amtliche Dokumente (z.B. Reisepass oder Personalausweis) eintragen zu lassen.
Ein Schwerpunkt der landund forstwirtschaftlichen Ausbildung war und wird nun verstärkt die biologische Produktionsweise sein. Darauf wurde in der Beschlussfassung des LFBAG vermehrt Augenmerk gelegt. Jedoch soll weiterhin eine allumfassende Ausbildung gewährleistet werden, die sämtliche Produktionsbereiche umfasst.
Das neue LFBAG schafft die Voraussetzung, um die hohe Qualität der land- und forstwirtschaftlichen Ausbildung sicherzustellen und die Anforderungen der Gesellschaft an die land- und forstwirtschaftlichen Berufe im höchsten Maße zu erfüllen.