Einreichung von Prüfnummerproben wieder möglich
Ausständige Prüfnummerverfahren unverzüglich nachholen
Entsprechend den Plänen der Bundesregierung für eine schrittweise Öffnung zahlreicher Aktivitäten nehmen die Bundesämter in Eisenstadt und Klosterneuburg wieder einen — vorerst reduzierten — Betrieb auf.
Damit ist auch die Einreichung zur Qualitätswein-Prüfnummer wieder möglich, wobei jedoch noch folgende Einschränkungen gelten, um dem MitarbeiterInnen-Schutz und den Vorgaben zum allgemeinen Seuchenschutz gerecht zu werden:
Versand
Gölbeszeile 1, 7000 Eisenstadt
oder
Bundesamt für Wein- und Obstbau
Wiener Straße 74, 3400 Klosterneuburg
Damit ist auch die Einreichung zur Qualitätswein-Prüfnummer wieder möglich, wobei jedoch noch folgende Einschränkungen gelten, um dem MitarbeiterInnen-Schutz und den Vorgaben zum allgemeinen Seuchenschutz gerecht zu werden:
- Angenommen werden ausschließlich Online-Anträge.
- Weinproben können nur in den Zentralstellen der Bundesämter (also Eisenstadt und Klosterneuburg) eingereicht werden.
- Die Zustellung der Proben soll über den Post-/ Versandweg erfolgen.
- Die Analyse und Verkostung der eingereichten Proben erfolgt in den Zentralstellen der Bundesämter.
- Die bisherige Regelung, wonach Qualitätswein sofort in Verkehr gesetzt werden können, wenn die Prüfnummer nachträglich eingeholt wird, ist ab sofort wieder aufgehoben. Die Betriebe werden aufgefordert, noch ausständige Prüfnummerverfahren unverzüglich nachzuholen!
Versand
- Durchführung eines Online Antrages
- 3-er Karton des Weines mit Ausdruck des Online-Antrages durch einen Versanddienst schicken an:
Gölbeszeile 1, 7000 Eisenstadt
oder
Bundesamt für Wein- und Obstbau
Wiener Straße 74, 3400 Klosterneuburg