Erkenntnisse aus AMA-Kontrollen zum ÖPUL-Programm
Vor-Ort-Kontrollen sind ein wichtiger Teil der Abwicklung des ÖPUL und können alle teilnehmenden Betriebe betreffen. Die Kontrollquote für das Antragsjahr 2024 von flächen- oder betriebsbezogenen Maßnahmen lag bei rund drei Prozent und für tierbezogene Maßnahmen bei rund fünf Prozent. Ziel dieser Kontrollen ist es, die korrekte Umsetzung der beantragten Maßnahmen sicherzustellen und eine faire Mittelverwendung zu gewährleisten. Im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle wird direkt am Betrieb überprüft, ob die Förderverpflichtungen erfüllt werden.
Seit 2023 wurde neben den Vor-Ort-Kontrollen das Flächenmonitoring (Area Monitoring System - AMS) und damit zusätzliche Verwaltungsprüfungen eingeführt. Dieses satellitengestützte System ermöglicht einen laufenden Flächenabgleich mit den Antragsangaben und den inhaltlichen Auflagen.
Seit 2023 wurde neben den Vor-Ort-Kontrollen das Flächenmonitoring (Area Monitoring System - AMS) und damit zusätzliche Verwaltungsprüfungen eingeführt. Dieses satellitengestützte System ermöglicht einen laufenden Flächenabgleich mit den Antragsangaben und den inhaltlichen Auflagen.
Im Antragsjahr 2024 waren folgende Gründe häufig relevant für Sanktionen:
- Bei den ÖPUL-Maßnahmen Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) und Biologische Wirtschaftsweise (Bio) kam es häufig zu Beanstandungen, wenn Auflagen für Biodiversitätsflächen nicht eingehalten wurden. Dazu zählt auch die Unterschreitung des verpflichtenden Mindestanteils von sieben Prozent, gültig sowohl für Acker- als auch für Grünlandflächen. Besonders wichtig ist eine korrekte Bewirtschaftung und Einhaltung der Mahd- bzw. Pflegezeitpunkte bei diesen Flächen.
- Bei der Maßnahme Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau wurden Verstöße gegen Begrünungsauflagen festgestellt, etwa wenn keine flächendeckende Begrünung vorhanden war oder diese nicht angelegt wurde. Eine rechtzeitige Anlage mit entsprechender Saatstärke und passenden Mischungspartnern ist hier entscheidend.
- Bei der mehrjährigen Maßnahme Erosionsschutz Acker ist zu beachten, dass jährlich eine Teilnahme auf einer Fläche von zumindest 0,10 ha erforderlich ist. Zur Umsetzung sind erosionsmindernde Verfahren anzuwenden, wie etwa Mulchsaat, Direktsaat oder das Strip-Till-Verfahren beim Anbau erosionsgefährdeter Kulturen, der Einsatz von Untersaaten oder Anhäufungen bei Kartoffeln.
- Bei der Maßnahme Tierwohl-Weide führten vor allem unzureichende Dokumentation zu Sanktionen. Gefordert sind nachvollziehbare Aufzeichnungen über Weidezeiträume sowie über allfällige Hinderungs- oder Unterbrechungsgründe.
- Bei der Maßnahme Tierwohl-Stallhaltung Rinder ist für Betriebe, die mehr als 10 GVE förderfähige Rinder halten, eine Teilnahme an einem anerkannten Tiergesundheitsdienst verpflichtend. Ebenso ist bei der Beantragung von weiblichen Rindern die Teilnahme des Betriebes am Qualitätsprogramm Qplus Rind erforderlich. Betriebe mit Milchanlieferung sind von der Teilnahme an der Maßnahme “Tierwohl Stallhaltung“ mit der Kategorie weibliche Rinder ab ½ bis unter 2 Jahre ausgeschlossen.
- Bei Kontrollen auf Almen wurden wiederholt Verstöße gegen die geltenden Vorgaben festgestellt. Dabei waren insbesondere die Überschreitung der zulässigen Höchstbesatzdichte von maximal 2 RGVE pro Hektar Almfutterfläche, die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Meldefristen, der verspätete Auftrieb sowie das Nichterreichen der vorgeschriebenen Mindestdauer von 45 Tagen, an denen die Tiere gemolken werden müssen, relevant.
Fazit
Ein wesentlicher Aspekt zur Vermeidung von Fehlern und zur richtigen Umsetzung der Maßnahmen ist eine sorgfältige Antragstellung, eine laufende Eigenkontrolle und eine vollständige Dokumentation. Wer Auflagen kennt, Fristen einhält und Unterlagen griffbereit hält, kann Kontrollen gelassen entgegensehen und Kürzungen der Zahlungen vermeiden.
Detaillierte Angaben zu den Verpflichtungen, die durch die Teilnahme an einzelnen ÖPUL-Maßnahmen entstehen, sind auf der AMA-Homepage unter “Fachliche Informationen“ -> “ÖPUL“ -> “Merkblätter“ zu finden.
Ergänzend dazu können die im INVEKOS geltenden Fristen einfach über den “Terminkalender zum Download“ abgerufen werden. Dieser wird auf der lk-online unter folgendem Link zum angeboten:
https://www.lko.at/f%C3%B6rderungen+2400++3555668
Detaillierte Angaben zu den Verpflichtungen, die durch die Teilnahme an einzelnen ÖPUL-Maßnahmen entstehen, sind auf der AMA-Homepage unter “Fachliche Informationen“ -> “ÖPUL“ -> “Aufzeichnungsvorlagen“ zu finden.
Detaillierte Angaben zu den Verpflichtungen, die durch die Teilnahme an einzelnen ÖPUL-Maßnahmen entstehen, sind auf der AMA-Homepage unter “Fachliche Informationen“ -> “ÖPUL“ -> “Merkblätter“ zu finden.
Ergänzend dazu können die im INVEKOS geltenden Fristen einfach über den “Terminkalender zum Download“ abgerufen werden. Dieser wird auf der lk-online unter folgendem Link zum angeboten:
https://www.lko.at/f%C3%B6rderungen+2400++3555668
Detaillierte Angaben zu den Verpflichtungen, die durch die Teilnahme an einzelnen ÖPUL-Maßnahmen entstehen, sind auf der AMA-Homepage unter “Fachliche Informationen“ -> “ÖPUL“ -> “Aufzeichnungsvorlagen“ zu finden.