Feldweg und Flur schützen
Insbesonders seit der Corona
Pandemie hat die Verschmutzung
der landwirtschaftlichen
Flächen, aber insbesondere
des landwirtschaftlichen Wegenetzes
in Wien massiv zugenommen.
Haufenweise Müll, Getränkedosen, Flaschen und sonstige Fast Food Restmüllbestände zieren das Bild entlang der von Landwirt:innen und Weinhauer:innen anlässlich der Bewirtschaftung genutzten Wege in Wien.
Die Landwirtschaftskammer hat sich daher an den zuständigen Umweltstadtrat Jürgen Czernohorszky um entsprechende Unterstützung und Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen gewandt.
Haufenweise Müll, Getränkedosen, Flaschen und sonstige Fast Food Restmüllbestände zieren das Bild entlang der von Landwirt:innen und Weinhauer:innen anlässlich der Bewirtschaftung genutzten Wege in Wien.
Die Landwirtschaftskammer hat sich daher an den zuständigen Umweltstadtrat Jürgen Czernohorszky um entsprechende Unterstützung und Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen gewandt.
Kontrollbehörde wird vergrößert
Wie aus den Medien bekannt
ist, soll Wiens Kampf gegen
Müllsünder dieses Jahr durch
mehr Kontrollen intensiviert
werden. Die Behörde „Waste-
Watcher“ wird um ein Drittel
größer, die Kontrollen sollen
ausgeweitet werden. Ob achtlos
weggeworfene Zigarettenstummel,
liegengelassener
Hundekot oder illegal abgelagerter
Abfall – Müllvergehen
zeigen sich in unterschiedlichster
Form. Um dem entgegenzuwirken,
gibt es in Wien
seit 2008 die sogenannten
„WasteWatcher“. Das Wiener
Reinhaltegesetz als gesetzliche
Grundlage sieht ein ausdrückliches
Verbot von Verunreinigen
im öffentlichen Raum vor,
es ermöglicht auch eine öffentliche
Aufsicht durch die „WasteWatcher“.
Dabei handelt es
sich um eine speziell geschulte
Kontrollbehörde, die sich
um Sauberkeit im öffentlichen
Raum kümmert und so zum
sauberen Stadtbild Wiens beiträgt.
Ausweitung der Kontrolle gefordert
Das landwirtschaftliche Wegenetz
wird natürlich auch von
der naherholungssuchenden
Bevölkerung genutzt. Dabei ist
es egal, ob es sich um Straßen,
Feldwege, Stadtwanderwege,
Güterwege, Radwege oder Interessentenwege
handelt. Das
Bild ist immer das gleiche. Die
Verschmutzung entlang dieser
Wege nimmt zusehend zu. Die
Reinigung und Entsorgung der
Wege und der angrenzenden
Kulturflächen wird größtenteils
von den Bewirtschafter:innen
der angrenzenden Weingärtenflächen
und Feldern
übernommen, da der Wind
naturgemäß den Müll auch
in die angrenzenden Nutzflächen
verträgt. Darüber hinaus
nimmt die Ablagerung von
Sperrmüll entlang dieser Wege,
aber auch unmittelbar an den
Wegen angrenzenden Kulturflächen
in Wien vehement zu.
Laut Wiener Reinhaltegesetz ist das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen verboten. Straßen mit öffentlichem Verkehr sind alle dem Verkehr von Menschen oder Fahrzeugen dienenden Grundflächen, ohne Rücksicht auf die Art der Oberflächenbefestigung, sofern sie von jeder Person unter den gleichen Bedingungen benützt werden können. Als Bestandteile der Straßen gelten unmittelbar dem Verkehr dienende Flächen, wie insbesondere Fahrbahnen, Gehsteige, Radwege, Gehwege und Begleitwege. Zu den Einrichtungen im Zuge einer Straße zählen auch Durchlässe, Stützmauern, Dämme, Straßengräben und -böschungen, Straßenbankette und die im Zuge einer Straße gelegenen Bepflanzungen. Die Problematik der Verunreinigungen auf Straßen und Wegen im Sinne des Reinhaltegesetzes trifft in Wien auf beinahe alle Wege entlang von bewirtschafteten Kulturflächen (Weinbau, Ackerbau, Feldgemüse) zu.
In diesem Sinn ist rasches Handeln und vermehrte Kontrollen notwendig. Die LK Wien hat sich daher an die Stadt Wien gewandt und ersucht, den Fokus in Zukunft insbesonders auch auf das landwirtschaftliche Wegenetz zu legen. Nur eine saubere Umwelt gewährt auch die Aufrechterhaltung der Kulturlandschaft und die Sicherung des Landschaftsbildes.
Laut Wiener Reinhaltegesetz ist das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen verboten. Straßen mit öffentlichem Verkehr sind alle dem Verkehr von Menschen oder Fahrzeugen dienenden Grundflächen, ohne Rücksicht auf die Art der Oberflächenbefestigung, sofern sie von jeder Person unter den gleichen Bedingungen benützt werden können. Als Bestandteile der Straßen gelten unmittelbar dem Verkehr dienende Flächen, wie insbesondere Fahrbahnen, Gehsteige, Radwege, Gehwege und Begleitwege. Zu den Einrichtungen im Zuge einer Straße zählen auch Durchlässe, Stützmauern, Dämme, Straßengräben und -böschungen, Straßenbankette und die im Zuge einer Straße gelegenen Bepflanzungen. Die Problematik der Verunreinigungen auf Straßen und Wegen im Sinne des Reinhaltegesetzes trifft in Wien auf beinahe alle Wege entlang von bewirtschafteten Kulturflächen (Weinbau, Ackerbau, Feldgemüse) zu.
In diesem Sinn ist rasches Handeln und vermehrte Kontrollen notwendig. Die LK Wien hat sich daher an die Stadt Wien gewandt und ersucht, den Fokus in Zukunft insbesonders auch auf das landwirtschaftliche Wegenetz zu legen. Nur eine saubere Umwelt gewährt auch die Aufrechterhaltung der Kulturlandschaft und die Sicherung des Landschaftsbildes.