Online-Zahlungsantrag: AMA Digitale Förderplattform
Zahlungsantrag einreichen
Der Zahlungsantrag kann
erst nach erfolgter Genehmigung
des Förderantrags und
nach entsprechender Projektumsetzung
in der DFP, mit
dem Einstieg über die ID-Austria
unter www.eama.at eingereicht
werden. Die Inhalte des
Genehmigungsschreibens, wie
der Durchführungszeitraum
für die Kostenanerkennung,
eventuelle Bedingungen und
Auflagen, sind dabei zu beachten.
Für die Einreichung eines
Zahlungsantrages in der DFP
öffnen Sie in der Projektübersicht
des betreffenden Antrages
(Klick auf die Lupe rechts
neben dem Antrag) den Menüpunkt
„Zahlungsantrag“. Mit
„neuer Zahlungsantrag“ startet
die Eingabemaske zur Erfassung
der Investitionskosten.
Nach den allgemeinen Eingabedaten
kommen Sie unter
„Übersicht der Investitionskosten“
mit „+“ zur Erfassung der
Belege.
Zu beachten
Jede Rechnung (Beleg) ist
in der DFP einzeln zu erfassen
und mit dem Zahlungsnachweis
als Einzeldokument hochzuladen.
Als Zahlungsnachweise
gelten Kontoauszüge,
Umsatzlisten und Buchungsbestätigungen,
jedoch keine
Auftragsbestätigungen. Sollten
Rechnungsbelege nicht förderbare
Kosten enthalten (siehe
Infofeld), sind diese bei den Belegen
unter „nicht förderfähige
Kosten“ einzugeben. Die eingereichten
Rechnungen müssen
grundsätzlich den Vorgaben
des §11 des Umsatzsteuergesetzes
(UStG) entsprechen, wobei
folgende Inhalte gegeben sein
müssen:
- Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmens
- Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
- Rechnungsnummer und Rechnungsdatum n Leistung, Preis und Angabe des Steuersatzes
Informationen
Damit die Einreichung
des Zahlungsantrags korrekt
durchgeführt werden kann,
stehen mehrere Informationsquellen
zur Verfügung: Im Informationsportal
der AMA
(www.ama.at/dfp/home) sind
Unterlagen sowie Erklär-Videos
zum Zahlungsantrag veröffentlicht.
Weiters besteht die Möglichkeit,
das kostenpflichtige Beratungsangebot
der LK Wien
in Anspruch zu nehmen (ab
50 €, je nach Rechnungsanzahl).
Dies sichert die formale
Richtigkeit der eingereichten
Belege und Sie erhalten fachliche
Unterstützung bei der Erstellung
des Zahlungsantrags
in der DFP inklusive Upload
der Unterlagen (Rechnungen,
Zahlungsbelege). Das Risiko
von Förderverlust oder Sanktionen
wird somit vermieden.
Nicht geförderte Kosten
- Kleinbetragsrechnungen unter 100 € netto
- Barzahlungen über 5.000 € netto
- Gebrauchte Maschinen und Geräte sowie technische und bauliche Anlagen
- Kosten, die nicht dem Projekt zuordenbar sind z.B.: Verpflegung, Werkzeug, Paletten, Arbeitskleidung, Verbrauchsmaterial (Diesel usw.)
- Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren n Finanzierungs- und Versicherungskosten n Steuerberatungs- und Anwaltskosten
- Laufende Betriebskosten
- Leasingfinanzierte Investitionen: nur die bezahlten Leasingraten im Abrechnungszeitraum
- Kosten für den Erwerb von Grund und Boden