Fristende zum Beantragen bodennah ausgebrachter Wirtschaftsdünger für 2026 naht
Die im Kalenderjahr 2026 im erlaubten Zeitraum bodennah ausgebrachten Mengen an Gülle, Jauche oder Biogasgülle sowie die separierten Rindergüllemengen sind online unter eama.at oder mit Hilfestellung Ihrer Bezirksbauernkammer in der Beilage „MFA-Angaben“ des Mehrfachantrages 2026 in Kubikmetern einzutragen.
Die Beantragung muss mit den verpflichtend zu führenden Aufzeichnungen übereinstimmen. Diese sind bei einer stattfindenden Vor-Ort-Kontrolle dem Prüforgan vorzulegen.
Wird im Förderjahr 2026 keine Menge für das bodennahe Ausbringungsverfahren oder für die Gülleseparierung beantragt, erlischt der Vertrag für diese Maßnahme. Es ist ein neuer fristgerechter Maßnahmenantrag bis spätestens am 31. Dezember 2026 im Mehrfachantrag 2027 erforderlich, wenn der Betrieb im Folgejahr an der Maßnahme teilnehmen möchte.
Die Beantragung muss mit den verpflichtend zu führenden Aufzeichnungen übereinstimmen. Diese sind bei einer stattfindenden Vor-Ort-Kontrolle dem Prüforgan vorzulegen.
Wird im Förderjahr 2026 keine Menge für das bodennahe Ausbringungsverfahren oder für die Gülleseparierung beantragt, erlischt der Vertrag für diese Maßnahme. Es ist ein neuer fristgerechter Maßnahmenantrag bis spätestens am 31. Dezember 2026 im Mehrfachantrag 2027 erforderlich, wenn der Betrieb im Folgejahr an der Maßnahme teilnehmen möchte.
Tipp
Summieren Sie die bodennah ausgebrachten Mengen flüssiger Wirtschaftsdünger im Kalenderjahr 2026 von Ihren Schlagaufzeichnungen.
Welcher flüssige Wirtschaftsdünger, zum Beispiel Rinderjauche oder Schweinegülle, wurde
- wann – mit Datum
- in welcher Menge in Kubikmetern
- auf welchem Feldstück/Schlag
- mit welcher Technik – Schleppschlauch, Schleppschuh, Injektion bodennah ausgebracht?
Achtung
Die Einreichung des Mehrfachantrages 2027 ist ab November 2026 bereits möglich. Es ist daher darauf zu achten, dass die Beantragung der heuer bodennah ausgebrachten oder separierten Mengen im richtigen Antrag durchgeführt wird.