Handwerkerbonus
Das Arbeits- und Wirtschaftsministerium hat dafür 300 Mio. Euro bereitgestellt. Der Handwerkerbonus ist ein wichtiger Konjunkturimpuls für die Bauwirtschaft, insbesondere für die Handwerksbetriebe sowie deren Kundinnen und Kunden.
Pro Kalenderjahr kann pro Person und pro Wohneinheit (Haupt- und Nebenwohnsitz) ein Antrag eingebracht werden. Die Handwerksleistung muss ab dem 1. März 2024 erbracht worden sein bzw. erbracht werden.
Förderhöhe: 20% der Arbeitskosten, mindestens 50 Euro.
Die Förderung beträgt 2024 maximal 2.000 Euro und für 2025 maximal 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit.
Pro Kalenderjahr kann nur ein Antrag mit den dazugehörigen Rechnungen gestellt werden.
Die Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren.
Zu den förderfähigen Handwerksleistungen zählen beispielsweise: Erneuerung von Dächern, Fassaden, Malerarbeiten, Spenglerarbeiten, Austausch von Fenstern, Installationen (z.B.: Sanitär, Heizung, Klima usw.), Tischlerarbeiten (z.B. Kücheneinbau, Einbauschränke, Stiegengeländer etc.), Pflasterung.
Pro Kalenderjahr kann pro Person und pro Wohneinheit (Haupt- und Nebenwohnsitz) ein Antrag eingebracht werden. Die Handwerksleistung muss ab dem 1. März 2024 erbracht worden sein bzw. erbracht werden.
Förderhöhe: 20% der Arbeitskosten, mindestens 50 Euro.
Die Förderung beträgt 2024 maximal 2.000 Euro und für 2025 maximal 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit.
Pro Kalenderjahr kann nur ein Antrag mit den dazugehörigen Rechnungen gestellt werden.
Die Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren.
Zu den förderfähigen Handwerksleistungen zählen beispielsweise: Erneuerung von Dächern, Fassaden, Malerarbeiten, Spenglerarbeiten, Austausch von Fenstern, Installationen (z.B.: Sanitär, Heizung, Klima usw.), Tischlerarbeiten (z.B. Kücheneinbau, Einbauschränke, Stiegengeländer etc.), Pflasterung.
Der Online-Antrag mit ID-Austria
Einstieg mit ID-Austria auf www.handwerkerbonus.gv.at. Antragsformular online ausfüllen.
Rechnungen über die Handwerksleistungen als PDF hochladen (Ausweitung auf weitere Formate z.B. Bilddateien in Arbeit). Nachweis, dass die Rechnungen bezahlt wurden (z.B. Überweisungsbeleg) hochladen.
Rechnungen über die Handwerksleistungen als PDF hochladen (Ausweitung auf weitere Formate z.B. Bilddateien in Arbeit). Nachweis, dass die Rechnungen bezahlt wurden (z.B. Überweisungsbeleg) hochladen.
Der Online-Antrag ohne ID-Austria
Amtlichen Lichtbildausweis hochladen (z.B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein).
Antragsformular online auf www.handwerkerbonus.gv.at ausfüllen
Rechnungen über die Handwerksleistungen als PDF hochladen (Ausweitung auf weitere Formate z.B. Bilddateien in Arbeit). Nachweis, dass die Rechnungen bezahlt wurden (z.B. Überweisungsbeleg) hochladen.
Haben sie selbst keine Möglichkeit Ihren Antrag digital einzubringen? Auch dritte Personen, wie Verwandte, Bekannte, Ihr Gemeindeamt oder Ihr ausführender Handwerksbetrieb, können Sie dabei unterstützen. Wichtig sind die erforderlichen Unterlagen: Rechnungen, amtlicher Lichtbildausweis, Zahlungsnachweise und IBAN.
Die eingereichten Fördersummen sind um ausgenutzte Kostenreduktionen (Skonto, Rabatte) zu reduzieren. Nur die bezahlten Arbeitsleistungen (exkl. Transport- od. Lieferkosten, Anfahrtskosten, Entsorgungsgebühren) können gefördert werden und müssen auf der Rechnung separat ausgewiesen sein.
Antragsformular online auf www.handwerkerbonus.gv.at ausfüllen
Rechnungen über die Handwerksleistungen als PDF hochladen (Ausweitung auf weitere Formate z.B. Bilddateien in Arbeit). Nachweis, dass die Rechnungen bezahlt wurden (z.B. Überweisungsbeleg) hochladen.
Haben sie selbst keine Möglichkeit Ihren Antrag digital einzubringen? Auch dritte Personen, wie Verwandte, Bekannte, Ihr Gemeindeamt oder Ihr ausführender Handwerksbetrieb, können Sie dabei unterstützen. Wichtig sind die erforderlichen Unterlagen: Rechnungen, amtlicher Lichtbildausweis, Zahlungsnachweise und IBAN.
Die eingereichten Fördersummen sind um ausgenutzte Kostenreduktionen (Skonto, Rabatte) zu reduzieren. Nur die bezahlten Arbeitsleistungen (exkl. Transport- od. Lieferkosten, Anfahrtskosten, Entsorgungsgebühren) können gefördert werden und müssen auf der Rechnung separat ausgewiesen sein.
Weitere Informationen gibt es auf www.handwerkerbonus.gv.at und unter der Servicehotline +43 50506 859 333.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Landwirtschaftskammer in Ihrem Bundesland.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Landwirtschaftskammer in Ihrem Bundesland.