Information für geförderte Beratungsleistungen
Die Landwirtschaftskammer erhält für Beratungsleistungen und für die Erbringung der Beratungsleistungen erforderlichen sonstigen Tätigkeiten für Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie für sonstige auf diesen Betrieben tätige Personen Fördermittel von Bund, Land und Europäischer Union aus der Förderungsmaßnahme Inanspruchnahme von Beratungsdiensten gemäß Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027.
Für den Nachweis der erbrachten Beratungsleistungen sind von der Landwirtschaftskammer betriebs- und personenbezogene Daten (Betriebsnummer, Bezeichnung der Beratungsleistung, Inhalt der Beratungsleistung als Stichwortanmerkung, Datum und Dauer der Beratung) dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) als fördergebende Stelle zu übermitteln. Ausgenommen davon sind Beratungsdienstleistungen im Rahmen des Bereiches „Präventivpsychologisches Angebot“, wie z.B. das Bäuerliche Sorgentelefon, welches anonym in Anspruch genommen werden kann.
Im Zuge der Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Fördermittel kann auch eine Plausibilitätsprüfung der Beratungsdokumentation durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) als fördergebende Stelle und der Agrarmarkt Austria (AMA) als Zahlstelle erfolgen.
Datenschutzinformation:
Im Zuge der Erbringung der hier umfassten Beratungsleistungen ist es erforderlich betriebs- und personenbezogene Daten zu erheben. Diese werden stets nur im erforderlichen Umfang zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Aufgaben sowie auf Grundlage unseres berechtigten Interesses verarbeitet und als Fördernachweis an unsere fördergebende Stelle und deren Prüfstellen weitergegeben. Nähere Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung – diese ist auf unserer Webseite unter www.wien.lko.at/datenschutz abrufbar oder erhalten Sie von Ihrer Beratungskraft.
Unternehmen in (finanziellen) Schwierigkeiten (Definition laut Artikel 2 Ziffer 14 der Verordnung 702/2014 der Kommission, Amtsblatt der EU L 193 vom 1.7.2014) informieren die Landwirtschaftskammer vor der Inanspruchnahme eines Beratungsangebotes der Landwirtschaftskammer darüber, dass dieser Umstand vorliegt.
Unternehmen in (finanziellen) Schwierigkeiten (Definition laut Artikel 2 Ziffer 14 der Verordnung 702/2014 der Kommission, Amtsblatt der EU L 193 vom 1.7.2014) informieren die Landwirtschaftskammer vor der Inanspruchnahme eines Beratungsangebotes der Landwirtschaftskammer darüber, dass dieser Umstand vorliegt.
Publizitätshinweis:
Die Erstellung von beratungsrelevanten Fachartikeln, die in Medien der ARGE Beratung veröffentlicht werden (zB Rundschreiben der Bezirksbauernkammer, Mitgliederzeitung, Website lko.at, …), wird durch Fördermittel von Bund, Ländern und Europäischer Union aus der Fördermaßnahme 78-01 Land- und Forstwirtschaftliche Betriebsberatung unterstützt.