Investitionsförderung für Spezialkulturbetriebe
Die Förderanträge für „Investitionen
in die landwirtschaftliche
Erzeugung“ der Förderperiode
2023 bis 2027 können
ausschließlich über die digitale
Förderplattform (DFP) mit
der eigenen ID Austria Signatur
(ehemals Handy Signatur) gestellt
werden. Ein Papierantrag
ist nicht mehr vorgesehen! Zugang
zur Antragstellung finden
Sie auf der Homepage der Agrar-
Markt-Austria auf www.eama.
at, bzw auf www.ama.at/dfp.
Die Berater:innen der Landwirtschaftskammer Wien unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung auf der digitalen Förderplattform der AMA. Eine zeitgerechte Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich, die Förderberatung selbst ist kostenfrei. Im Anschluss ist eine Hilfestellung durch die Beratung zu einem Pauschalbetrag von 100 € möglich.
Im folgenden Beitrag wird eine Übersicht über die wichtigsten Fördermöglichkeiten im Spezialkulturbereich (v.a. Garten-, Gemüse-, Wein- und Obstbau) geboten. Nähere Details und Anleitungen sind im „Merkblatt Investitionen“ und in „Erklärvideos“ auf der Homepage der Agrar-Markt-Austria www.ama.at/dfp zu finden.
Die Berater:innen der Landwirtschaftskammer Wien unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung auf der digitalen Förderplattform der AMA. Eine zeitgerechte Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich, die Förderberatung selbst ist kostenfrei. Im Anschluss ist eine Hilfestellung durch die Beratung zu einem Pauschalbetrag von 100 € möglich.
Im folgenden Beitrag wird eine Übersicht über die wichtigsten Fördermöglichkeiten im Spezialkulturbereich (v.a. Garten-, Gemüse-, Wein- und Obstbau) geboten. Nähere Details und Anleitungen sind im „Merkblatt Investitionen“ und in „Erklärvideos“ auf der Homepage der Agrar-Markt-Austria www.ama.at/dfp zu finden.
Wer wird gefördert?
- Aktive Bewirtschafter:innen landwirtschaftlicher Betriebe
- Natürliche, juristische Personen und Personenvereinigungen, die einen landund forstwirtschaftlichen Betrieb auf eigene Rechnung bewirtschaften.
Was wird im Spezialkulturbereich gefördert?
- Einstell-, Lager- und Wirtschaftsgebäude (nicht Wohngebäude)
- Bauliche Investitionen in der Bienenhaltung und für die Weinproduktion
- Gartenbau: bauliche Maßnahmen z.B.: Gewächshäuser, Folientunnel inkl. technischer Einrichtungen, Pilzzucht, Indoor-Produktionsanlagen z.B.: für CBD Hanf, Microgreens, etc.
- Neuanlage von Obst- und Dauerkulturen und Schutzmaßnahmen (Hagel-, Frostund Regenschutz)
- Beregnungs- und Bewässerungseinrichtungen
- Klima- und Umweltmaßnahmen: z.B.: Umrüstung von fossil betriebenen Motoren auf Pflanzenöl.
- Maschinen und Geräte der Innenwirtschaft; Reinigungs-, Sortier-, und Trocknungsanlagen, Elektrische Hoflader und Elektrostapler (ohne fossilen Antrieb)
- Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft: einzelbetrieblich oder gemeinschaftlich:
- Erntemaschinen für Kartoffel-, Zuckerrüben-, Wein- und Obstbau, Spezialkulturen Pflanzenschutzgeräte und Direktsaatanbaugeräte
- Digitalisierung z.B.: Lenkeinrichtungen, Feldroboter, Wildtierdetektion
Welche Fördervoraussetzungen sind einzuhalten?
- Bewirtschaftung von mindestens 3 ha lw. Fläche oder ein eigener Einheitswert Garten-, Feldgemüse-, Obstoder Weinbau sowie Bienenhaltung
- Geeignete berufliche Qualifikation des/der Betriebsleiter: in (z.B.: Facharbeiter:innenprüfung) oder zumindest drei Jahre Berufserfahrung als Betriebsführer:in oder hauptberuflich beschäftigtes Familienmitglied
- Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit des Projektes muss gegeben sein (Betriebsplan, Projektbeurteilung)
- Für Investitionen ab 150.000 € ist ein Betriebskonzept verpflichtend
Bauliche Maßnahmen
- Vorlage eines gültigen Baubescheids
- Neubauten sind nur dann förderbar, wenn diese nicht mit fossiler Energie versorgt werden (Ausnahme nur für CO2-klimaneutrale Heizungsanlagen im Gartenbau)
- Trocknungs- und Belüftungsanlagen auf Basis fossiler Energie sind nicht förderbar.
Maschinen und Geräte
- Maschinen und Geräte der Innenwirtschaft auf Basis fossiler Brennstoffe sind nicht förderbar
- Notstromaggregate sind erst ab einer Leistung von 30 kVA und ab einer Abgasstufe Stage V förderfähig
- Pflanzenschutzgeräte sind nur mit gültigem ÖAIP Gütezeichen förderfähig
Beregnungs- und Bewässerungseinrichtungen
- Eine wasserrechtliche Bewilligung sowie weitere erforderliche allfällige naturschutzrechtliche Bewilligungen müssen vorliegen
- Wasserzähler verpflichtend installiert
- Wassereinsparpotenzial von mindestens 15% muss erreicht werden
Nach welchen Kriterien wird mein Projekt ausgewählt?
laufend
in der digitalen Förderplattform
selbsttätig oder mit
Unterstützung der LK Förderberatung
eingebracht werden.
Die Vorhaben werden in einem
Auswahlverfahren anhand eines
bundesweit einheitlichen
Schemas bewertet und ausgewählt.
Wie wird gefördert?
Jeder Betrieb hat ein Grundkontingent
von Nettokosten
von 100.000 €. Danach erfolgt
eine Staffelung auf max.
400.000 € Kostenkontingent
je Hauptbetrieb, abhängig vom
Standardoutput. Gartenbaubetriebe
erhalten max. 800.000 €
je Betrieb.
Förderbare Kosten - Untergrenzen
- Mind. 15.000 € Nettokosten pro Förderantrag
- Ausnahme: mind. 10.000 € für Verbesserung der Klimaund Umweltwirkung
- Die Förderintensität beträgt für Investitionen generell max. 50%
Zinsenzuschuss zum Agrarinvestitionskredit (AIK)
- Beträgt 50%
- Kredituntergrenze 20.000€
- Kreditlaufzeit: 5 - 20 Jahre
Was muss noch berücksichtigt werden?
- Das Kostenkontingent bezieht sich auf die Förderperiode 2023 bis 2027 (5 Jahre)
- Bei Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft stehen pro Betrieb max. 100.000 € an Kosten in der LE Förderperiode bis 2027 zur Verfügung
- Sind mehrere zusammenhängende Betriebe am Betriebsstandort - so beträgt das maximale Kostenkontingent gemeinsam max. 400.000 € bzw. bei Gartenbaubetrieben max. 800.000 €
- Eigenleistungen werden nicht gefördert
- Gebrauchte Maschinen und Geräte werden nicht gefördert
- Photovoltaikanlagen werden in dieser Fördermaßnahme nicht gefördert, Anträge können online bei der Kommunalkredit Consulting GmbH (KPC) bei den Umweltförderungen gestellt werden.