Auffrischung für betriebliche Ersthelfer:innen gemäß § 26 ASchG und § 40 luf AStV.
Diese
gesetzliche Verpflichtung
besteht bereits ab dem/der
ersten Dientnehmer:in.
Kenntnisse der ersten Hilfe und deren Anwendung in Ausnahmesituati...
Auffrischung für betriebliche Ersthelfer:innen gemäß § 26 ASchG und § 40 luf AStV.
Diese
gesetzliche Verpflichtung
besteht bereits ab dem/der
ersten Dientnehmer:in.
Kenntnisse der ersten Hilfe und deren Anwendung in Ausnahmesituationen werden aufgefrischt. Themen sind: Gefahren erkennen, Unfallverhütung, Rettungskette, Herz-Lungen-Wiederbelebung nach neuesten Richtlinien, Umgang mit dem halbautomatischen Defibrillator, Maßnahmen bei plötzlichen Erkrankungen, Verletzungen und Vergiftungen.
Lernen Sie anhand von zahlreichen praktischen Übungen Soforthilfemaßnahmen für den Ernstfall.
Ein kleiner Teil der Veranstaltung wird auch spezifisch der Erste Hilfe bei Kindern gewidmet sein.
Hinweis: sollte die letzte Ersthelferausbildung länger als 4 Jahre zurückliegen, ist ein Erste Hilfe Grundkurs im Ausmaß von 16 Stunden zu besuchen.
Für diese Veranstaltung können Sie den SVS Gesundheitshunderter einlösen.