Meldefrist für bäuerliche Nebentätigkeiten
Der 30. April ist ein wichtiger Stichtag für alle, die bäuerliche
Nebentätigkeiten ausüben wie die Be- und Verarbeitung der
eigenen Urprodukte, Schule am Bauernhof, Winterdienst und
vieles mehr. Die Bruttoeinnahmen aus diesen Nebentätigkeiten
müssen rechtzeitig bis zum 30. April gemeldet werden. Die
Meldung muss am 30. April bei der SVS vorliegen – ein Poststempel
ist nicht ausreichend!
Meldeformulare sind unter svs.at abrufbar oder werden auf Anfrage zugesendet. Auf www.svs.at/formulare unter dem Punkt „Versicherung & Beitrag“ ist es möglich, die Meldung auch online durchzuführen.
Meldeformulare sind unter svs.at abrufbar oder werden auf Anfrage zugesendet. Auf www.svs.at/formulare unter dem Punkt „Versicherung & Beitrag“ ist es möglich, die Meldung auch online durchzuführen.