Neues Entlastungspaket
Die Land- und Forstwirtschaft
steht vor zahlreichen Herausforderungen
– insbesondere im
internationalen Vergleich und
Wettbewerb. Einerseits bleiben
Betriebs- und Treibstoffkosten
unverändert auf hohem
Niveau, andererseits sinken
die Einkommen der Bäuerinnen
und Bauern. Deshalb hat
die Bundesregierung ein 300
Mio. Euro Paket für eine wettbewerbsfähigere
Land- und
Forstwirtschaft geschnürt. Dieses
Paket besteht aus drei zielgerichteten
Maßnahmen:
1.
50 Mio. Euro Sondermittel
für mehr Tierwohl
– dies soll stärkere
Anreize für Investitionen
in tierwohlfreundliche Ställe
schaffen
2.
50 Mio. Euro Bodenbewirtschaftungsbeitrag
als eine flächenbezogene
Unterstützung bei
landwirtschaftlichen Nutzflächen
im Jahr 2024
3.
209 Mio. Euro Agrardiesel
bestehend aus einer
steuerlichen Entlastung
und der CO2-Preis Rückvergütung
Insbesonders die Entlastung
beim Agrardiesel darf als wichtiger
Schritt gesehen werden.
Dieseltreibstoff in der Landund
Forstwirtschaft wird in der
EU unterschiedlich besteuert
bzw. existieren in vielen EULändern
Ausnahmeregelungen
bei der Besteuerung.
Mit der Dieselrückvergütung wird eine Entlastung für den Dieseleinsatz auf den Weg gebracht. Gleichzeitig wird dadurch die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe im europäischen und internationalen Umfeld gestärkt. Die Land- und Forstwirtschaft ist aufgrund des hohen Maschineneinsatzes mit einem notwendigen (derzeit alternativlosen) Dieseleinsatz konfrontiert. Eine vollumfängliche Landbewirtschaftung ist für die Sicherstellung der notwendigen heimischen Versorgungssicherheit aber Grundvoraussetzung.
Die Rückvergütung der CO2- Bepreisung für die Jahre 2022 bis 2025 ist mit 134 Millionen Euro dotiert, 75 Millionen Euro stehen für die Agrardieselvergütung vom 2. Halbjahr 2023 bis Ende 2025 zur Verfügung. Für 2024 ergibt dies eine Entlastung von ca. 20 Cent je Liter. (37,5 Cent je Liter, wenn man den Bodenbewirtschaftungsbeitrag mit berücksichtigt) Die Entlastungs- und Rückvergütungsbeträge je Betrieb werden so wie 2022 über pauschale, durchschnittliche Dieselverbrauchswerte je Hektar berechnet. Ziel ist die gemeinsame Auszahlung aller drei Maßnahmen im Jahr 2024 im Dezember.
Mit der Dieselrückvergütung wird eine Entlastung für den Dieseleinsatz auf den Weg gebracht. Gleichzeitig wird dadurch die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe im europäischen und internationalen Umfeld gestärkt. Die Land- und Forstwirtschaft ist aufgrund des hohen Maschineneinsatzes mit einem notwendigen (derzeit alternativlosen) Dieseleinsatz konfrontiert. Eine vollumfängliche Landbewirtschaftung ist für die Sicherstellung der notwendigen heimischen Versorgungssicherheit aber Grundvoraussetzung.
Die Rückvergütung der CO2- Bepreisung für die Jahre 2022 bis 2025 ist mit 134 Millionen Euro dotiert, 75 Millionen Euro stehen für die Agrardieselvergütung vom 2. Halbjahr 2023 bis Ende 2025 zur Verfügung. Für 2024 ergibt dies eine Entlastung von ca. 20 Cent je Liter. (37,5 Cent je Liter, wenn man den Bodenbewirtschaftungsbeitrag mit berücksichtigt) Die Entlastungs- und Rückvergütungsbeträge je Betrieb werden so wie 2022 über pauschale, durchschnittliche Dieselverbrauchswerte je Hektar berechnet. Ziel ist die gemeinsame Auszahlung aller drei Maßnahmen im Jahr 2024 im Dezember.