Tiergesundheitsdienst 2024
Der Tarif 2024 für die Betriebserhebungen inklusive Sockelbeträge, Beträge pro GVE und Obergrenze und Zeitaufwand bleibt für 2024 unverändert bei 130 Euro pro Stunde netto. Es erfolgt keine Anhebung.
Der zusätzlich vereinbarte TGD-Stundentarif, der als Basis für tierärztliche Tätigkeiten im Rahmen des TGD zu verstehen ist, wird für 2024 mit einem 15%-Rabatt von der Tierärztlichen Honorarordnung bei 138 Euro netto pro Stunde festgelegt. Diese Entgelte umfassen das tierärztliche Honorar (Nettobetrag) für TGD-Betreuung entsprechend den Vorgaben der TGD-Verordnung inklusive allfälliger Fahrtkosten sowie Dokumentations- und Aufarbeitungszeiten. Zu diesem Betrag kommt ein (allfälliger) im jeweiligen Bundesland festzulegender Mitgliedsbeitrag für die Teilnahme am jeweiligen Landes-TGD, aus dem die Kosten für die Organisation abzudecken sind.
Das Tiergesundheitsrecht der EU ist seit einigen Jahren die zentrale Vorgabe für die Umsetzung von Maßnahmen. Der TGD dient der Einhaltung einer Reihe von rechtlichen Vorgaben in den Bereichen Tierarzneimittelanwendung und Dokumentation, herzeigbare Qualitätssicherung und Tiergesundheit sowie von Förderprogrammen und in der Nachweiserbringung für die meisten Forderungen der Abnehmer am Markt von tierischen Erzeugnissen wie Milch, Fleisch oder lebenden Tieren. Exporte in viele Drittstaaten wären ohne TGD-Programme im Hintergrund ebenfalls nicht mehr möglich.
Der zusätzlich vereinbarte TGD-Stundentarif, der als Basis für tierärztliche Tätigkeiten im Rahmen des TGD zu verstehen ist, wird für 2024 mit einem 15%-Rabatt von der Tierärztlichen Honorarordnung bei 138 Euro netto pro Stunde festgelegt. Diese Entgelte umfassen das tierärztliche Honorar (Nettobetrag) für TGD-Betreuung entsprechend den Vorgaben der TGD-Verordnung inklusive allfälliger Fahrtkosten sowie Dokumentations- und Aufarbeitungszeiten. Zu diesem Betrag kommt ein (allfälliger) im jeweiligen Bundesland festzulegender Mitgliedsbeitrag für die Teilnahme am jeweiligen Landes-TGD, aus dem die Kosten für die Organisation abzudecken sind.
Das Tiergesundheitsrecht der EU ist seit einigen Jahren die zentrale Vorgabe für die Umsetzung von Maßnahmen. Der TGD dient der Einhaltung einer Reihe von rechtlichen Vorgaben in den Bereichen Tierarzneimittelanwendung und Dokumentation, herzeigbare Qualitätssicherung und Tiergesundheit sowie von Förderprogrammen und in der Nachweiserbringung für die meisten Forderungen der Abnehmer am Markt von tierischen Erzeugnissen wie Milch, Fleisch oder lebenden Tieren. Exporte in viele Drittstaaten wären ohne TGD-Programme im Hintergrund ebenfalls nicht mehr möglich.