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von Dipl.-Ing. Elmar Feigl
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INVEKOS Weinbaukataster

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© karinnussbaumer

Beginn der Umstellung des Rebflächenverzeichnisses 2019

Laut Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und nach dem Österreichischen Weingesetz sowie dem Wiener Weinbaugesetz hat die Führung des Rebflächenverzeichnisses (Weinbaukataster) auf der Grundlage und unter Beachtung der inhaltlichen Anforderungen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (= Invekos) zu erfolgen. Invekos ist ein durch die EU schrittweise eingeführtes System zur Durchsetzung einer einheitlichen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in den EU-Mitgliedstaaten.

Die AMA arbeitet seit Jahren auf Basis INVEKOS zur Abwicklung der Förderungen wie z.B.: ÖPUL Erosionsschutz. Dem System liegt der sogenannte Mehrfachantrag (MFA) zugrunde, wo mittels Digitalisierung von Flächen (grafische Flächenermittlung) eine bestimmte Bewirtschaftung erfasst wird.

Nach dem gleichen Prinzip werden zukünftig österreichweit alle Weingärten erfasst. Nur so ist es möglich alle zukünftigen EU-Förderungen wie etwa die Weinmarktordnung (Umstellungsförderung) sicherzustellen. Die Umstellung vereinfacht die Verwaltung für die Winzer. Zukünftig gibt es nur noch das in der Natur idente INVEKOS-Flächenmaß, jene Fläche, die für alle Meldungen und Angaben herangezogen wird.

Aktuell wird das Wiener Rebflächenverzeichnis auf Basis von Grundstücksnummern geführt, die entweder im Eigentum oder in Pacht bewirtschaftet werden. Es ist allgemein bekannt, dass der Grundstückskataster nicht immer den Bewirtschaftungsverhältnissen in der Natur entspricht. Vielfach sind deutliche Abweichungen vorhanden. Die Bewirtschaftungsgrenzen in der Natur sind aber in der Regel von den Winzern akzeptiert. Somit wird der neue Kataster wenig Übereinstimmung mit dem bisherigen Kataster haben. Vor allem das Flächenausmaß kann sich deutlich ändern, da z.B.: Böschungen oder Wege zwar in einer Grundstücksnummer liegen, aber eben in der Natur nicht mit bewirtschaftet werden. Dies ist auch der Grund, weshalb nach Abschluss der Umstellung der neue Hektarhöchstertrag von 10.000 kg pro Hektar gilt anstatt wie aktuell 9000 kg / ha.

Umsetzung

In Wien sind bereits etwa 80% der Weinbauflächen im INVEKOS erfasst, doch nur 20% der Betriebe. Im ersten Schritt werden die fehlenden Betriebe mit ihren Stammdaten angelegt, um nach Freigabe durch die AMA bis zu vier Wochen später mit der Digitalisierung der Flächen zu beginnen. Eine Herausforderung wird auch die Korrektur der vielen vorhandenen Datensätze, wenn z.B.: bei einer Betriebsnummer der Bewirtschafter im AMA-System nicht mit dem im aktuellen Weinbaukataster übereinstimmt (Bewirtschafter-Wechsel).

Im nächsten Schritt können alle Flächen digitalisiert werden. Dabei werden alle zusammenhängenden Flächen eines Bewirtschafters in einem sogenannten Feldstück grafisch markiert. Ein Feldstück kann in beliebig viele, sogenannte Schläge unterteilt werden. Im Weinbau ist vorgesehen, dass alle Rebsorten pro Auspflanzjahr in einem Schlag abgebildet werden müssen, wobei die Schlaguntergrenze 500 m² beträgt. Ein traditionell ausgepflanzter Gemischter Satz Weingarten kann in einem Schlag als Sorte Wiener Gemischter Satz (WGS) erfasst werden, wobei in einem Kommentarfeld die Sorten anzugeben sind. Blockweise ausgepflanzte WGS-Weingärten werden wie bisher sortenweise (jeweils ein Schlag) und dem Zusatzcode WGS eingegeben. Somit wird deutlich, dass auch für die bereits digitalisierten Weingärten noch ein erheblicher Verwaltungsaufwand im Zuge der Ersterfassung bewerkstelligt werden muss. Idealerweise sollte bis zum MFA 2020 im Mai die Ersterfassung abgeschlossen sein.

INVEKOS sieht vor, dass beim MFA ein Wiener Betriebssitz ausschlaggebend für die Zuständigkeit zur LK Wien ist. Dies bedeutet, dass auch alle Flächen in NÖ, die von Wien aus bewirtschaftet werden, wie zB in Hagenbrunn oder in Perchtoldsdorf, gemeinsam mit den Wiener Flächen in der LK Wien digitalisiert werden.

Die LK Wien ist von der MA 58 als katasterführenden Stelle in Wien mit der Ersterfassung des Rebflächenverzeichnisses beauftragt. Alle Wiener Winzerinnen und Winzer können dadurch unabhängig der Kammerzugehörigkeit kostenlos unterstützt werden. In den kommenden Wochen werden in Abstimmung mit der MA 58 Informationsschreiben mit allen Details und persönlichen Terminen ausgesendet. Wir bitten schon jetzt um Termintreue, um diesen umfangreichen Verwaltungsaufwand effizient zu bewerkstelligen.

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