Neues LFBAG beschlossen!
Am 20. März 2024 wurde im
Nationalrat das neue land- und
forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz
(LFBAG)
verabschiedet. Die bisherigen
neun Landesgesetze wurden
zu einem bundeseinheitlichen
Gesetz zusammengeführt.
Die Vereinheitlichung der
Rechtslage in der land- und
forstwirtschaftlichen Berufsausbildung
sorgt für eine verbesserte
Übersichtlichkeit und
bringt zahlreiche Vorteile mit
sich. Durch diesen Schritt wird
ein Qualitätsschub in der agrarischen
Berufsausbildung
erwartet, da das neue Gesetz
bundesweit gleiche Rahmenbedingungen
für alle Lehr- und
Fachausbildungen gewährleistet.
Somit wird eine hochwertige
Ausbildung für alle Teilnehmenden
sichergestellt.
Neuerungen
Ab dem 1. Jänner 2024 wird
die Meisterprüfung rückwirkend
kostenfrei gestellt, wodurch
zukünftig auch die finanzielle
Unterstützung der
Meisterausbildung gewährleistet
wird. Zudem wird es möglich
sein, den Titel „Meister“
bzw. „Meisterin“ offiziell in
amtliche Dokumente einzutragen.
Dieser Schritt markiert
einen bedeutenden Fortschritt
in Richtung Fairness gegenüber
anderen Ausbildungswegen.
Die Meisterprüfung ist die
höchste Qualifikationsstufe
für land- und forstwirtschaftliche
Berufe in Österreich und
befähigt Landwirt:innen dazu,
selbst Lehrlinge auszubilden.
Die Gewährleistung gut ausgebildeter
und motivierter Landwirtinnen
und Landwirte ist
entscheidend für den Fortbestand
unserer Landwirtschaft,
und mit diesem Gesetz ist ein
wichtiger Beitrag dazu geleistet
worden.
16. Lehrberuf
Das LFBAG 2024 hat den
neuen Lehrberuf „Berufsjagdwirtschaft“
eingeführt, um die
Qualität der Fachkräfte in diesem
Bereich zu stärken. Damit
gibt es jetzt insgesamt 16 verschiedene
Lehrberufe im Agrarbereich.
Angesichts der sich
wandelnden Herausforderungen
in der Land- und Forstwirtschaft
ist eine fundierte Ausbildung
der Jugend von großer
Bedeutung, um diesen Herausforderungen
wirksam zu
begegnen. Eine solide Ausbildung
ist entscheidend für eine
erfolgreiche Hofübernahme
und nachhaltige Betriebsführung.
Das LFBAG 2024 fördert
Anreize für die Ausbildung in
der Landwirtschaft und bereitet
die Facharbeiter:innen und
Meister:innen von morgen vor.
Das Gesetz muss noch alle
parlamentarischen Wege
durchlaufen und erhält die volle
Gültigkeit wahrscheinlich
erst mit Sommer 2024.