Bewährtes Einheitswertsystem
Hauptfeststellung
Bisher war alle neun Jahre eine
Hauptfeststellung der land- und
forstwirtschaftlichen Einheitswerte
mit rund 500.000 Bescheiden
durchzuführen. Das rollierende
Verfahren wurde grundsätzlich
bereits 2020 beschlossen,
nun wurden die konkreten
Kriterien für die Bewertung
festgelegt. Die Neuregelung ist
gemeinsam von Fachexperten
erarbeitet worden und soll den
wiederkehrenden Aufwand für
die Betriebe und die Verwaltung
enorm reduzieren.
Neufeststellung
Ab 2032 soll es zu einer Neufeststellung
(bisher Hauptfeststellung)
für die wirtschaftlichen
Einheiten kommen, wenn sich
anhand offizieller Statistiken
feststellbare, nachhaltige Änderungen
der Ertragsergebnisse
bzw. Rahmenbedingungen für
die entsprechende Bewirtschaftungsart
ergeben. Diese Veränderungen
(sogenannte Primärund
Sekundärindizes) ergeben
sich auf Basis von Statistiken wie
z. B. land- und forstwirtschaftlicher
Gesamtrechnung und
sind jährlich im Grünen Bericht
auszuweisen. Die Finanzverwaltung
hat daraufhin einen
Durchschnitt der letzten zehn
Jahre zu ermitteln. Eine feststellbare,
nachhaltige Änderung ist
es dann, wenn die jeweiligen
Parameter seit der letzten Feststellung
einen durchschnittlichen
Grenzwert um mehr als
20 % über- oder unterschreiten.
Es erhalten dann nur mehr
jene Betriebe einen neuen Einheitswertbescheid,
die von diesen
Veränderungen betroffen
sind. In diesem Prozess der Neufeststellung
wird – wie bisher –
der Bewertungsbeirat beigezogen
und dieser ist in die Erarbeitung
notwendiger Bewertungsrichtlinien,
welche die Grundlage
für die Bewertung darstellen,
eingebunden.
Beachte: Tatsächliche Änderungen,
die nur vom Betrieb festgestellt
werden können und von
der Melde- bzw. Mitwirkungspflicht
erfasst werden, sind weiterhin
an das Finanzministerium
zu melden (z. B. nachhaltige
Änderungen in der Tierproduktion, dauerhafte Nutzungsänderungen).
Bodenschätzung
Gleichzeitig mit der Novelle
des Bewertungsgesetzes wurde
auch das Bodenschätzungsgesetz
geändert. Grundsätzlich
findet alle 30 Jahre eine vollständige
Überprüfung und Aktualisierung
der Grundlagen der Bodenschätzung
statt, das nächste
Mal im Jahr 2027. In Zukunft soll
innerhalb des 30-jährigen Überprüfungszeitraumes
zwischenzeitig
eine verkürzte und nur auf
die klimatischen Verhältnisse
beschränkte Zwischenprüfung
eingeschoben werden (15-jähriger
Zyklus, erstmalig 2042). Damit
kann schneller auf die sich
stark verändernden Klimaverhältnisse
und ihre Auswirkungen
auf den Ertrag reagiert werden.
Fazit
Das rollierende Verfahren
zeichnet sich dadurch aus, dass
ein Großteil der Werte der Einheitswertfeststellung
automatisch
nach sich ändernden Werten
bzw. Parametern angepasst
wird. Das bedeutet, dass es in
Zukunft keine „große“ Hauptfeststellung
mehr geben wird,
sondern die verfügbaren Daten
laufend aktualisiert werden. Die
Einführung des rollierenden
Verfahrens und die verstärke Berücksichtigung
des Klimas in
der Bodenschätzung sichern das
bewährte, verwaltungseffiziente
Einheitswertsystem im Sinne
der kleinstrukturierten österreichischen
Landwirtschaft für die
Zukunft ab. Ein laufend aktualisierter
Einheitswert kann weiterhin
die Basis für die Bemessung
von Steuern, Gebühren und Beiträgen
in der Land- und Forstwirtschaft
bilden (z. B. Pauschalierung,
SV-Beiträge, Grunderwerbsteuer
bei Hofübergabe,
etc.).