Infos zum Tiergesundheitsdienst
Der Tiergesundheitsdienst
(TGD) spielt eine zentrale Rolle
bei der Abgabe bestimmter
Tierarzneimittel: Laut Veterinär-
Arzneispezialitäten-Anwendungsverordnung
2010
dürfen Arzneimittel, die als
„TGD“ gekennzeichnet sind,
nur unter bestimmten Voraussetzungen
an Tierhalter:innen
abgegeben werden. Erforderlich
ist die Mitgliedschaft sowohl
der Tierärzt:innen, als
auch der Tierhalter:innen in
einem TGD, sowie der Nachweis
über entsprechende Schulungen
und regelmäßige Weiterbildungen.
Die Teilnahme
am TGD ist freiwillig, doch die
Einhaltung der strengen Vorschriften
wird vor der Abgabe
der Arzneimittel durch den
TGD-Betreuungstierarzt überprüft.
Da Wien keinen eigenen TGD hat, wurde festgelegt, dass Wiener Tierhalter:innen dem TGD Niederösterreich beitreten dürfen. Die erforderlichen Aus- und Weiterbildungsnachweise müssen im Fall einer Vor- Ort-Kontrolle jederzeit am Betrieb vorliegen und überprüfbar sein.
Da Wien keinen eigenen TGD hat, wurde festgelegt, dass Wiener Tierhalter:innen dem TGD Niederösterreich beitreten dürfen. Die erforderlichen Aus- und Weiterbildungsnachweise müssen im Fall einer Vor- Ort-Kontrolle jederzeit am Betrieb vorliegen und überprüfbar sein.