Investitionsförderung für Spezialkulturbetriebe
Die Förderanträge für „Investitionen
in die landwirtschaftliche
Erzeugung“ der Förderperiode
2023 bis 2027 können
ausschließlich über die digitale
Förderplattform (DFP)
mit der eigenen ID Austria Signatur
gestellt werden. Ein Papierantrag
ist nicht mehr vorgesehen!
Im folgenden Beitrag wird eine Übersicht über die wichtigsten Fördermöglichkeiten im Spezialkulturbereich (v.a. Garten-, Gemüse-, Wein- und Obstbau) geboten. Nähere Details und Anleitungen sind im „Merkblatt Investitionen“ und in „Erklärvideos“ auf der Homepage der Agrar-Markt- Austria www.ama.at/dfp zu finden.
Die Berater:innen der Landwirtschaftskammer Wien unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung auf der digitalen Förderplattform der AMA. Eine zeitgerechte Terminvereinbarung ist erforderlich, die Förderberatung selbst ist kostenfrei. Im Anschluss ist eine Hilfestellung durch die Beratung zu einem Pauschalbetrag von 100 € möglich.
Im folgenden Beitrag wird eine Übersicht über die wichtigsten Fördermöglichkeiten im Spezialkulturbereich (v.a. Garten-, Gemüse-, Wein- und Obstbau) geboten. Nähere Details und Anleitungen sind im „Merkblatt Investitionen“ und in „Erklärvideos“ auf der Homepage der Agrar-Markt- Austria www.ama.at/dfp zu finden.
Die Berater:innen der Landwirtschaftskammer Wien unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung auf der digitalen Förderplattform der AMA. Eine zeitgerechte Terminvereinbarung ist erforderlich, die Förderberatung selbst ist kostenfrei. Im Anschluss ist eine Hilfestellung durch die Beratung zu einem Pauschalbetrag von 100 € möglich.
Wer wird gefördert?
- Bewirtschafter:innen landwirtschaftlicher Betriebe
- Natürliche, juristische Personen und Personenvereinigungen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb auf eigene Rechnung bewirtschaften
Was wird im Spezialkulturbereich gefördert?
- Einstell-, Lager- und Wirtschaftsgebäude (nicht im Wohngebäude)
- Bauliche Investitionen in der Bienenhaltung und der Weinproduktion n Gartenbau: bauliche Maßnahmen z.B.: Gewächshäuser, Folientunnel inkl. technischer Einrichtung, Pilzzucht, Indoor- Produktionsanlagen z.B.: CBD Hanf, Microgreens, etc.
- Neuanlage von Obst- und Dauerkulturen und Schutzmaßnahmen
- Beregnungs- und Bewässerungseinrichtungen
- Klima- und Umweltmaßnahmen: z.B.: Umrüstung von fossil betriebenen Motoren auf Pflanzenöl.
- Maschinen und Geräte der Innenwirtschaft; Reinigungs-, Sortier-, und Trocknungsanlagen, Elektrische Hoflader und Stapler
- Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft: einzelbetrieblich oder gemeinschaftlich: Erntemaschinen für Kartoffel-, Zuckerrüben-, Weinund Obstbau, Spezialkulturen - Pflanzenschutzgeräte und Direktsaatanbaugeräte - Digitalisierung z.B.: Lenkeinrichtungen, Feldroboter, Wildtierdetektion
Welche Fördervoraussetzungen sind einzuhalten?
- Bewirtschaftung von mindestens 3 ha lw. Fläche oder ein eigener Einheitswert Garten-, Feldgemüse-, Obst- oder Weinbau sowie Bienenhaltung
- Geeignete berufliche Qualifikation des/der Betriebsleiter: in (z.B.: Facharbeiter:innenprüfung) oder zumindest drei Jahre Berufserfahrung als Betriebsführer: in oder hauptberuflich beschäftigtes Familienmitglied
- Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit des Projektes muss gegeben sein
- Für Investitionen ab 150.000 € ist ein Betriebskonzept verpflichtend
Bauliche Maßnahmen
- Vorlage eines gültigenBaubescheids
- Neubauten sind nur dann förderbar, wenn diese nicht mit fossiler Energie versorgt werden (Ausnahme nur für CO2-klimaneutrale Heizungsanlagen im Gartenbau)
- Trocknungs- und Belüftungsanlagen auf Basis fossiler Energie sind nicht förderbar
Maschinen und Geräte
- Maschinen und Geräte der Innenwirtschaft auf Basis fossiler Brennstoffe sind nicht förderbar
- Notstromaggregate sind erst ab einer Leistung von 30 kVA und ab einer Abgasstufe Stage V förderfähig
- Pflanzenschutzgeräte sind nur mit gültigem ÖAIP Gütezeichen förderfähig
Beregnungs- und Bewässerungseinrichtungen
- Eine wasserrechtliche Bewilligung sowie weitere erforderliche allfällige naturschutzrechtliche Bewilligungen müssen vorliegen
- Wasserzähler verpflichtend installiert
- Wassereinsparpotenzial von mindestens 15% muss erreicht werden
Nach welchen Kriterien wird mein Projekt ausgewählt?
Förderanträge können laufend
eingebracht werden. Die
Vorhaben werden in einem
Auswahlverfahren anhand eines
bundesweit einheitlichen
Schemas bewertet und ausgewählt.
Anrechenbare Kosten - Untergrenzen
- Mind. 15.000 € Nettokosten pro Förderantrag n Ausnahme: mind. 10.000 € für Verbesserung der Klimaund Umweltwirkung
- Die Förderintensität beträgt für Investitionen generell max. 50%
Zinsenzuschuss zum Agrarinvestitionskredit (AIK)
- Beträgt 50%
- Kredituntergrenze 20.000 €
- Kreditlaufzeit: 5 - 20 Jahre
Was muss noch berücksichtigt werden?
- Das Kostenkontingent bezieht sich auf die Förderperiode 2023 bis 2027
- Bei Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft stehen pro Betrieb max. 100.000 € an Kosten zur Verfügung
- Sind mehrere zusammenhängende Betriebe am Betriebsstandort - so beträgt das maximale Kostenkontingent gemeinsam max. 400.000 € bzw. bei Gartenbaubetrieben max. 800.000 €
- Eigenleistungen werden nicht gefördert
- Gebrauchte Maschinen und Geräte werden nicht gefördert
- Photovoltaikanlagen werden in dieser Fördermaßnahme nicht gefördert